Heute stellt der 2. Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments seinen Abschlussbericht zu den Enthüllungen um die so genannten LuxLeaks vor. Morgen findet im Bundestag die 1. Lesung zum automatischen Informationsaustausch statt. Den schriftlichen Vereinbarungen müssen jetzt Taten folgen. Deutschland ist dabei auch in der Pflicht und muss seine G20-Präsidentschaft im kommenden Jahr für weitere Fortschritte nutzen.

„Der Bericht des Sonderausschusses und die Recherchen von Journalisten zeigen: Die Verantwortlichen in den großen Unternehmen, deren Steuergestaltungen über LuxLeaks öffentlich wurden, haben nichts gelernt. Moralversprechen und freiwillige Beteuerungen waren nichts als heiße Luft. Wenn der Gewinn, auf Kosten der Staaten und ehrlichen Steuerzahler, maximiert werden kann, wird das getan. Und häufig wird gleichzeitig noch nach Subventionen und Vergünstigungen gerufen.

Anscheinend helfen nur Gesetze und Strafen. Deshalb ist entscheidend, den automatischen Informationsaustausch ab Januar 2017 in Kraft zu setzen. Der Bundestag beginnt diese Woche in erster Lesung mit der Umsetzung dieser Vereinbarung. Ebenso zügig müssen wir die Maßnahmen zur Vermeidung von Steuergestaltung (BEPS) verabschieden, die bislang 94 Staaten unterschrieben haben.

Europas Staaten müssen sich gegen Steuerbetrug und Steuerdumping schützen – und das geht nur gemeinsam. Wir brauchen rasch einheitliche Bemessungsgrundlagen und harmonisierte Steuersätze und nicht, wie Großbritannien leider angekündigt hat, einen Steuerwettlauf nach unten. Angesichts der Praktiken vieler Unternehmen plädiere ich dafür, die Strafen deutlich zu erhöhen – auch gegen einzelne Verantwortliche – und rigoros zu vollziehen. Zugleich müssen Steuerfahndungen und Betriebsprüfungen endlich verstärkt werden, auch in Deutschland.

Die SPD-Fraktion hat am 12. April insgesamt 20 Maßnahmen beschlossen, die wir rasch umsetzen wollen. Dazu gehört auch eine neue „Schwarze Liste“ bei der OECD. Aber auch das Europäische Parlament muss weiterhin untersuchen und aufklären. Nur so kommen wir zu gemeinsamen Initiativen, um Steuerdumping zu beenden.“

Der Haushaltsentwurf 2017 setzt das Solidarprojekt von Sigmar Gabriel und der SPD-Bundestagsfraktion um. Das bedeutet zusätzliche Investitionen in den sozialen Zusammenhalt, und in die Infrastruktur. Das Thema innere Sicherheit und die Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden werden für die SPD-Bundestagsfraktion Schwerpunkte der parlamentarischen Beratungen werden. Hier hätte der Entwurf von Finanzminister Schäuble noch mutiger sein müssen.

„Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf setzen wir richtige Impulse für unser Land. Das von der SPD-Bundestagsfraktion und Sigmar Gabriel durchgesetzte Solidarprojekt wird umgesetzt. Das heißt rund fünf Milliarden Euro mehr für sozialen Wohnungsbau, Integration, Kitaausbau und den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Der Einstieg in das Solidarprojekt der SPD-Fraktion ist damit gelungen. Außerdem stärkt der Haushaltsentwurf noch einmal die Investitionen in die Zukunft des Landes. Bis 2020 stehen für den Breitbandausbau sowie Förderprogramme für die Mikroelektronik insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro bereit. Damit setzen wir die Stärkung von Investitionen weiterhin oben auf die Agenda. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten 23 Milliarden Euro für zusätzliche Ausgaben haben wir mittlerweile zum Beispiel durch das zehn Milliarden Investitionspaket, den Kommunalinvestitionsfonds und das Solidarprojekt verdoppelt. Diesen Kurs setzen wir im Haushalt 2017 fo rt.

Gleichzeitig halten wir an unserem Wahlkampfversprechen fest, den Bundeshaushalt ohne neue Schulden aufzustellen. Mit den zusätzlichen Ausgaben für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung legen wir die Grundlage dafür, dass dies auch in der Zukunft so bleibt.

Auch die innere Sicherheit wird gestärkt, fast 2.000 neue Stellen für die Sicherheitsbehörden stehen im Haushaltsentwurf. Die Hälfte dieser Stellen geht auf das von Sigmar Gabriel im letzten Jahr durchgesetzte Personalpaket von 3.000 Stellen für die Bundespolizei zurück. Aus unserer Sicht hätte der Vorschlag von Finanzminister Schäuble beim Sicherheitspersonal mutiger sein müssen. Das wird ein Schwerpunkt der SPD-Bundestagsfraktion in den Haushaltsberatungen werden. Die innere Sicherheit muss uns mehr Wert sein, das heißt mehr Personal für Bundespolizei, Zoll und Bundeskriminalamt. Es ist schade, dass Innenminister de Maizière das blockiert.

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Unterstützung von Alleinerziehenden sein. Nach der Erhöhung des Kinderzuschlags und der stärkeren steuerlichen Entlastung gehören dazu Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss und den Mehrbedarfen von alleinerziehenden Hartz IV Beziehern.

Der Haushalt bleibt an wichtigen Stellen noch unvollständig, da eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu den Flüchtlingskosten aussteht. Der unionsinterne Konflikt zwischen Angela Merkel und Horst Seehofer ist damit derzeit das größte Haushaltsrisiko. Die maßlosen Forderungen des CSU-Ministerpräsidenten gefährden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes und stellen den ausgeglichenen Haushalt in Frage. Der Bundeshaushalt ist keine Subventionsmaschine für die Sonderinteressen Bayerns.“

Der integrative Kindergarten „Schmetterling“ der Lebenshilfe in der Ottostraße erhält Förderung aus dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ des Bundesfamilienministeriums von Ministerin Manuela Schwesig. Mit dem Programm fördert das BMFSFJ Betreuungsangebote außerhalb der klassischen Öffnungszeiten.

Carsten Schneider dazu: „Teilnehmende Kitas können mit Unterstützung des Bundesprogramms ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten. Der integrative Kindergarten ‚Schmetterling‘ der Lebenshilfe in der Brühlervorstadt profitiert von Mitteln aus dem Bundesprogramm. Gerade für Alleinerziehende ist es wichtig, dass sie ihre Kinder bestens versorgt wissen – auch dann, wenn es beispielsweise Änderungen im Dienstplan gibt. Die Förderung ist ein Schritt in die Richtung von besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Weitere Informationen:
Der Anteil der Erwerbstätigen, deren Arbeitszeiten außerhalb der für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen üblichen Öffnungszeiten liegen, erhöht sich seit Jahren konstant. Der Frauenanteil in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Pflegebereich ist traditionell besonders hoch. Früh-, Spät- und Nachtschichten im Gesundheitswesen lange Ladenöffnungszeiten und auch viele Verkehrsberufe stellen vor allen alleinerziehende Elternteile vor große Herausforderungen, den Familienalltag und die zeitlichen Anforderungen ihrer Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren.
Hier setzt das neue Bundesprogramm „KitaPlus“ des BMFSFJ an: Von Beginn der Betreuung bis in den Schulhort sollen zusätzliche, am Bedarf der Familien ausgerichtete Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen werden. Vom Bundesprogramm „KitaPlus“ profitieren insbesondere Alleinerziehende und Eltern in Schichtarbeit, Eltern, die sich noch in Ausbildung bzw. im Studium befinden, sowie arbeitsuchende Eltern, für die eine neue Erwerbstätigkeit mit einem Schichtdienst oder Randzeiten verbunden wäre.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider rechnet im Interview mit der Thüringer Allgemeinen mit einer grundsätzlichen Veränderung der EU. Die Aufnahme der Osteuropäer ging zu schnell.

Was bedeutet dieser Brexit für die EU und Deutschland?

Mich hat das hart getroffen. Ich war fest davon ausgegangen, dass der Kopf entscheidet und nicht der Bauch. Für Deutschland fällt einer der wichtigsten Handelspartner weg. Das wird die Europäische Union grundsätzlich verändern. Die verbliebenen 27 Länder werden beantworten müssen, wie es weiter geht. Am schlimmsten werden die Auswirkungen für die Briten selbst sein. Nach dem Rausch kommt der Kater.

Was bedeutet das für Thüringen?

Wir sind ein stolzer Teil Europas. Die Sicherheit, dass die Menschen Europas ihr Schicksal gemeinsam und solidarisch in die Hand nehmen – die ist bei mir weg. National getränkter Chauvinismus ist überall auf dem Vormarsch. Als reale Auswirkung wird der Handel mit Großbritannien zurückgehen, das wird Arbeitsplätze kosten, vor allem in Großbritannien, aber auch bei uns.

Link zum vollständigen Interview.


Hier die Rede im Videoformat.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede etwas zum Verfahren sagen. Die Opposition hat kritisiert, dass sie zu spät über die Änderungen im parlamentarischen Verfahren informiert wurde.

(Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dienstag, 18 Uhr!)

Das finde ich bemerkenswert; denn der Kern dessen, was Ihnen heute vorliegt, ist seit Februar klar. Seit Februar hatten Sie die Chance, sich damit auseinanderzusetzen. Es gibt jetzt noch ein, zwei marginale Änderungen,

(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dafür müssen sich Gabriel, Seehofer und Merkel treffen? Für Marginalien? – Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Unglaublich!)

die zu einer Verbesserung des Erbschaftsteuergesetzes führen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Sie müssen sich überlegen, wie Sie Ihre Oppositionsarbeit hier wahrnehmen;

(Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sollten sich überlegen, wie Sie Ihre Regierungsverantwortung wahrnehmen! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn nur zu opponieren und Nein zu sagen, reicht nicht. Sie hatten anderthalb Jahre Zeit, dem Deutschen Bundestag ein eigenes Modell zur Erbschaftsteuer vorzulegen, aber weder von der Linkspartei noch von den Grünen liegt auch nur ein Änderungsantrag vor.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich kann ja verstehen, dass Sie nicht zustimmen – Sie sind in der Opposition, das müssen Sie tun -, aber zur Opposition gehört nicht nur, Nein zu sagen, es gehört auch dazu, Alternativen aufzuzeigen. Sie haben keine einzige Alternative aufgezeigt.

(Zuruf des Abg. Richard Pitterle (DIE LINKE))

Ich vermute, bei den Grünen ist das der Fall, weil Sie sich nicht entscheiden können, welcher Flügel bei den Grünen sich nun durchsetzt: der aus Baden-Württemberg, der alle verschonen will, die sehr reich sind, oder der von Herrn Hofreiter. Aber das können Sie doch nicht uns vorwerfen. Wir als Koalition müssen hier und heute Entscheidungen treffen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege Schneider, die Kollegin Göring-Eckardt möchte Ihnen das gerne erklären. Darf sie das?

Carsten Schneider (Erfurt) (SPD):

Gern.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Bitte.

Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich möchte sehr gern die Möglichkeit einer Zwischenfrage in Anspruch nehmen. Ich möchte Sie, Herr Schneider, gerne fragen, ob es wirklich so ist, dass sich Frau Merkel, Herr Seehofer und Herr Gabriel wegen Marginalien treffen. – So haben Sie es gerade dargestellt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Ständig! Klar!)

Carsten Schneider:

Liebe Frau Kollegin Göring-Eckardt, die vorgesehenen Änderungen an dem Kompromiss, der im parlamentarischen Verfahren von dem Kollegen Brinkhaus, Frau Hasselfeldt und mir vereinbart wurde und seit Februar steht, sind marginal. Das ist meine Auffassung.

(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Interessant!)

– Ja, Sie müssen die Änderungen nur mit dem Forderungskatalog vergleichen, den die CSU aufgestellt hat, dann sehen Sie, was davon übriggeblieben ist.

(Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Schneider bestätigt, die Parteivorsitzenden treffen sich wegen Marginalien und Unwichtigkeiten!)

Im Kern ist die Erbschaftsteuer eine der letzten und wenigen vermögensbezogenen Steuern in Deutschland. Wir haben nur zwei. Frau Wagenknecht, ein Punkt, den sie eben angesprochen haben, war richtig: Die Vermögensverteilung ist nicht gerecht. Aus diesem Grund ist die Erbschaftsteuer eine Kernsteuer, um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die SPD, liebe Frau Wagenknecht, setzt sich dafür ein und bringt heute durch, dass das Steueraufkommen gesichert wird, dass die Regelung dauerhaft verfassungsfest ist und dass die Arbeitsplätze erhalten werden. Es ist der Erfolg der SPD, dass wir eine gerechte Steuer bekommen. Sie haben nichts Eigenes dazu vorgelegt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Eine Bagatellsteuer! Weniger als 1 Prozent! – Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Es steht etwas anderes in eurem Wahlprogramm! Macht doch wenigstens das!)

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Nun möchte der Kollege Troost noch eine Zwischenfrage stellen. Das wäre allerdings, wenn Sie sie zulassen, die letzte, die ich zulassen würde.

Carsten Schneider (Erfurt) (SPD):

Gerne.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Bitte schön, Herr Kollege Troost.

(Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Der hat doch schon im Ausschuss nichts gesagt!)

Dr. Axel Troost (DIE LINKE):

Kollege Schneider, Sie sind nicht Mitglied des Finanzausschusses. Deswegen frage ich Sie: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen,

(Volker Kauder (CDU/CSU): Nein!)

dass wir am letzten Dienstag im Berichterstattergespräch gesagt haben, wir wollen noch eine Anhörung durchführen, weil bereits in der ersten Anhörung auch Ihre Sachverständigen gesagt haben, dass der Entwurf eher nicht verfassungskonform ist, und Sie jetzt noch eine Ausweitung der Regelung auf Betriebe mit fünf statt drei Mitarbeitern vorgenommen haben. Die Antwort Ihres Kollegen war: Wir brauchen keine Anhörung, die haben uns sowieso schon alle gesagt, dass der Gesetzentwurf nicht verfassungskonform ist, und da die Regelung sogar noch ausgeweitet worden ist, werden wir die gleiche Antwort wieder bekommen. Dafür brauchen wir keine Anhörung. – Das ist aus unserer Sicht skandalös, weil wir wissen, dass dieser Gesetzentwurf, wenn er nicht im Bundesrat gestoppt wird, am Ende wieder vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wird.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das entscheidet nur das Verfassungsgericht, keiner sonst!)

Noch einen Satz zu der Frage: Ist das jetzt Bürokratieabbau? Wir reden doch nicht von der monatlichen Umsatzsteuererklärung. Wir reden davon, dass in 20, 30 Jahren einmal ein Fall von Schenkung oder ein Erbübergang stattfindet. Da ist es doch wohl gerechtfertigt, dass man einmal die Vermögensverhältnisse offenlegen muss, um festzustellen, was an Substanz zur Versteuerung vorhanden ist.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Carsten Schneider (Erfurt) (SPD):

Sehr geehrter Herr Troost, zunächst einmal sage ich: In der Anhörung gab es zustimmende und kritische Stimmen. Darauf sind wir eingegangen.

(Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Wenig Zustimmung! – Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Darum geht es nicht! Verfassungskonformität! Sie hätten dabei sein sollen!)

Nehmen Sie den Abschmelzbetrag. Ein Hauptkritikpunkt bezog sich auf die Frage: Wie ist das mit der Verschonung bei besonders hohen Vermögen? Das war auch einer der Kritikpunkt der SPD. Zum Hintergrund: Wer einen Unternehmensanteil im Wert von über 26 Millionen Euro erbt – das ist der Erbschaftswert -, hat jetzt zwei Möglichkeiten: Erstens kann er die Bedürfnisprüfung wählen.

(Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Das ist ein anderes Thema!)

– Warten Sie. – Das war eine Vorgabe des Verfassungsgerichts. Diese Bedürfnisprüfung haben wir eingeführt. Zweitens kann er aber auch ein Abschmelzmodell wählen. Dann muss er das Privatvermögen nicht offenlegen und bis zu einer Summe von weit über 100 Millionen Euro – so stand es im ursprünglichen Gesetzentwurf – einen niedrigeren Steuersatz zahlen. Das haben wir als Sozialdemokraten immer kritisiert; der Bundesrat im Übrigen auch. Deswegen haben wir das geändert. Dieser Abschmelzbetrag – das ist die Verschonung – ist um die Hälfte reduziert worden, sodass wir jetzt ein deutlich höheres Steueraufkommen und ein sichereres Erbschaftsteuerrecht haben.

(Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Nein!)

Was die verfassungsrechtlichen Fragen betrifft, kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Im Kern Ihrer Frage geht es ja darum, ob es drei oder fünf Arbeitnehmer sind.

(Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Richtig!)

Dabei geht es nicht um das Aufkommen. Wir sind uns alle einig, dass es bei Unternehmen mit fünf Arbeitnehmern nicht um große Vermögen geht.

(Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Das wissen wir nicht so genau!)

Das ist auch eine Frage der Bürokratie. Für die Eigentümer bedeutet das einen hohen Aufwand.

(Zuruf des Abg. Dr. Axel Troost (DIE LINKE))

Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium haben das geprüft. Sie sind der Auffassung, dass eine Regelung mit fünf Arbeitnehmern möglich ist, dass eine solche Regelung verfassungskonform ist.

(Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Drei!)

Dieser Auffassung haben wir uns angeschlossen. Das bedeutet nicht, dass es zu einem geringeren Steueraufkommen kommt, sondern, dass weniger Bürokratieaufwand entsteht. Genau deswegen haben wir das übernommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Das stimmt einfach nicht!)

Sie hätten Gelegenheit gehabt, im Ausschuss oder heute im Plenum eigene Vorschläge vorzulegen. Ich stelle fest: Von Ihnen liegt nichts Eigenes vor.

Jetzt blicken wir einmal auf die Länder: Wir sind auf die Punkte, die die Länder mit Blick auf den Gesetzentwurf beschlossen haben, eingegangen. Wir haben diese Punkte aufgegriffen. Dabei geht es erstens um die Änderung beim Verwaltungsvermögen: Wie definiert man Verwaltungsvermögen? Wir haben die Position der Länder zu 100 Prozent übernommen. Diese Position haben im Übrigen auch Länder vertreten, in denen Linke und Grüne mitregieren. Die Konsequenz dieser Regelung ist aber, dass das Aufkommen um 70 Millionen Euro sinkt. Ist Ihnen das bewusst? Wir haben das gemacht; aber ich verbitte mir Kritik an einem geringeren Aufkommen, weil das daraus resultiert, dass wir die Position der Länder übernommen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Der zweite Punkt betrifft den Abschmelzbetrag. Das ist der große Erfolg der SPD. Wir haben jetzt eine Regelung für die wirklich Superreichen, für das 1 Prozent, das Sie, Frau Wagenknecht, angesprochen haben. Ich sehe auch, dass wir hier ansetzen müssen, weil es aufgrund des Zins- und Zinseszinseffekts Menschen gibt, die gar nicht mehr arbeiten müssen und quasi wie im Schlaraffenland leben. Das widerspricht auch meinem Verständnis von Leistung. Deswegen müssen diese Leute, wenn sie mehr als 26 Millionen Euro erben, jetzt tatsächlich Steuern zahlen.

(Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Nur, wenn sie einen dummen Steuerberater haben!)

Das mussten sie bisher nicht. Jetzt müssen sie Steuern zahlen. Ich halte das für gerecht. Auch deswegen sind wir als Sozialdemokraten der Auffassung, dass das ein guter Entwurf eines Erbschaftsteuergesetzes ist.

(Beifall des Abg. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte noch darauf eingehen, dass eventuell der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Ich habe überhaupt kein Problem damit. Es ist sogar gut, wenn die Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat ihre normalen Instrumente nutzen. Ich bin gespannt, wie man mit diesem Gesetzentwurf umgehen wird, ob es eine Mehrheit dafür gibt, ob die Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen will etc. Man kann ja nur schlauer werden. Dann hätten wir endlich eine geschlossene Position der Länder bezüglich ihrer eigenen Steuer.

(Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Geschlossen waren die noch nie!)

Diese Verantwortung müssen die Länder wahrnehmen. Wir jedenfalls sind bereit, uns darauf einzulassen. Das ist kein Beinbruch, sondern ein ganz normales Verfahren in Deutschland.

Ich will noch kurz auf das Beispiel von Frau Wagenknecht mit dem Häuschen in München eingehen. Sie haben hier, wie gesagt, keinen einzigen Änderungsantrag eingebracht.

(Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Aber ein eigenes Konzept!)

Zum Hintergrund muss man Folgendes wissen: Wenn Sie privat erben, gilt ein Kinderfreibetrag von 400 000 Euro und ein Ehegattenfreibetrag von 500 000 Euro. Das ist schon sehr viel. Das Durchschnittsvermögen in Deutschland beträgt 200 000 Euro. Die ganzen Superreichen sind dabei eingerechnet. Viele werden also ein Vermögen von 30 000, 40 000 oder 50 000 Euro haben. Das heißt, wir sehen als Freibetrag das Zehnfache des durchschnittlichen Vermögens der meisten vor. Jetzt kommen Sie heute und sagen, dass Sie diesen Freibetrag auf 1 Million Euro erhöhen wollen. Liebe Frau Wagenknecht, das ist das Gegenteil von einer sozialen Politik. Das ist letztendlich der Schutz der Millionäre in München.

(Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt: Gleichbehandlung!)

Genau das haben wir verhindert.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dass die Linke jetzt darauf einschwenkt, ist eine besondere Quintessenz dieses Tages.

(Zurufe von der LINKEN)

Zum Schluss noch ein Punkt an die Kollegen von der CSU. Es war schon ein spannendes Verfahren, das wir hier anderthalb Jahre hatten. Ich habe mich manchmal gefragt: Welcher Partei gehört eigentlich der Bundesfinanzminister an? Denn die Kritik an dem Vorschlag, den er ausgearbeitet hatte, kam vor allen Dingen vonseiten der CSU.

(Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Wir waren auch freundlich zu euch hier!)

Ich muss Ihnen ganz klar sagen, dass wir als Sozialdemokraten die Forderung, die Ministerpräsident Seehofer jetzt aufgestellt hat, nämlich eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer anzustreben, ganz klar ablehnen. Das Verfassungsgericht ist da ganz eindeutig.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Wir haben es verhindert, liebe Kollegen der Grünen. Das war eine der Forderungen. Was bedeutet das? Es bedeutet Steuerdumping in Deutschland. Natürlich ist das Vermögen bei mir in Thüringen viel geringer als das in Bayern. In Bayern hatte man ja auch viel mehr Zeit, es zu erarbeiten. Wenn wir unterschiedliche Steuersätze hätten – vielleicht in Thüringen 10 Prozent und in Bayern nur 3 Prozent -, dann würde das zu einer extremen Verlagerung kommen, wie wir sie im europäischen Bereich leider schon haben; denn in Österreich wird keine Erbschaftsteuer gezahlt. Es wurden sogar Anzeigen geschaltet: Kommt nach Österreich. Das wollen wir weder in Deutschland und schon gar nicht in Europa.

Deswegen, liebe Kollegen der CSU, ist das mit uns nicht zu machen, weder vor einer Bundestagswahl noch nach einer Bundestagswahl. Das gehört zur Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und zu einer gerechten Gesellschaft; ihr habt doch eigentlich das Soziale in eurem Namen. Schreibt diese Forderung ab. Das wird sowieso nichts.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

In vielen Teilen Ostdeutschlands zahlen Verbraucher über 10 Prozent mehr für ihren Strom als in anderen Regionen Deutschlands. Ein Grund dafür sind die höheren Entgelte für das Stromübertragungsnetz in Ostdeutschland. Am Donnerstag wurden Rahmenbedingungen geschaffen, um die Energiewende umweltverträglich und kosteneffizient weiterzuentwickeln. Die vorgesehene Angleichung der Netzentgelte hat die CDU/CSU-Fraktion dagegen verhindert.

Der Thüringer Abgeordnete Carsten Schneider dazu: „Für diese Blockade zahlen die Menschen in Ostdeutschland einen höheren Preis.“ Schneider weiter: „Einheitliche Übertragungsnetzentgelte sind eine Frage der Gerechtigkeit. Mit einheitlichen Entgelten wäre es möglich die Stromkosten für Privatkunden wie Unternehmen senken. Kosten für den Strom müssen dort getragen werden, wo er verbraucht wird. Es darf nicht sein, dass die Menschen in Thüringen und im ganzen Osten, die Energiewende für den reichen Süden zahlen. Dass es bei der CSU mit Gerechtigkeit und Solidarität nicht weit her ist, hat sie nach ihrer Klage gegen den Länderfinanzausgleich nun erneut bewiesen.“

Die Netzentgelte für das Übertragungsnetz machen zwar nicht den größten Teil des Strompreises aus. Schneider dazu: „Es geht auch um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, die für eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende unabdingbar ist. Daher begrüße ich, dass auf Druck der SPD im Gesetz eine Neuregelung der vermiedenen Netzentgelte für den Herbst angelegt ist – damit gibt es die Aussicht, einen großen Faktor in der Strompreisgestaltung anzugehen.“

Informationen:

Über Übertragungsnetze wird produzierter Strom deutschlandweit verteilt. Gerade Netzbetreiber mit einem hohen Anteil erneuerbarer Erzeuger im Netzgebiet weisen nicht nur hohe Investitionen in den Netzausbau auf, sondern haben auch sehr hohe betriebliche Kosten für die Integration des erneuerbaren Stroms ins System. Diese Kosten verbleiben in der Regelzone des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers und diese Netzgebiete liegen im Norden und Osten der Republik. Sie führen dort zu überproportional hohen Strompreisen dort, wo der erneuerbare Strom produziert aber im Vergleich nur wenig verbraucht wird.
Während ein Teil der Kosten bundesweit gewälzt wird (Offshore-Anbindungen oder die künftigen Kosten der Erdverkabelung, verbleiben andere Kosten (Redispatch-Kosten). Letztere dienen auch der überregionalen Sicherung des Systems.
Laut einer Untersuchung der TU Dresden würden von einem einheitlichen Netzentgelt Industriekunden in 12 von 16 Bundesländern profitieren. Privat- und Gewerbekunden hätten in 11 Bundesländern finanzielle Vorteile, während die Kosten für die anderen Länder nur moderat ausfielen.

Zur weiteren Information findet sich hier die Studie der TU Dresden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an mein Büro in Berlin.

Im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurden Mittel für den Denkmalschutz freigegeben. Wegen der Vielzahl von Bewerbungen bundesweit, konnte nur ein Teil der Anträge positiv beschieden werden. Aus Erfurt mit dabei: Die Kaufmannskirche am Anger.

Nach einer fachlichen Überprüfung und einem langen Auswahlverfahren hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags heute Nachmittag Gelder für eine Liste von Projekten freigegeben, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VI vom Bund gefördert werden sollen. Mit dem Programm beteiligt sich der Bund an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland.

Der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider dazu: „Es gab tausende Bewerbungen und bundesweit wurden nur 138 Projekte ausgewählt. Die evangelische Kaufmannsgemeinde wird in ihrem Bauvorhaben mit 130.000 Euro unterstützt wird. Ich freue mich sehr, dass ich den Förderantrag erfolgreich unterstützen konnte.“

„Die Kaufmannsgemeinde profitiert damit ungemein und kann die die Restaurierung der umfangreichen Feuchtigkeitsschäden an den Wänden des Kirchenschiffes und die Restaurierung der Friedemann-Epitaphe angehen. Mit Hinblick auf das Reformationsjubiläum 2017 und die Vielzahl an geplanten Veranstaltungen eine wichtige Unterstützung für die Herrichtung der Kaufmannskirche St. Gregor.“

Pauline Müller Jugend im Parlament„Dank einer Einladung von Carsten Schneider durfte ich vom 4.-7. Juni 2016 am Planspiel ‚‚Jugend und Parlament‘‘ des Bundestags teilnehmen. Für vier Tage schlüpfte ich in die Rolle der Abgeordneten Christine Kogelnig, einer 51-jährigen Ingenieurin aus Berlin.

Wie auch die über 300 anderen Teilnehmer wurde ich zu Beginn einer von vier fiktiven Parteien zugeordnet, für deren Ziele ich mich fortan bei der bei der Entscheidungsfindung einsetzen würde. Behandelt wurden Gesetzvorschläge zu den Themen Direkte Demokratie, Tierschutz in der Landwirtschaft und der Verankerung der deutschen Sprache als Landessprache im Grundgesetz sowie ein Antrag der Bundesregierung zu einem Einsatz der deutschen Bundeswehr im fiktiven, von Islamisten terrorisierten Sahelien.

‚‚Meine‘‘ Partei, die Christliche Volkspartei, bildete hierbei das Pendant zur CDU/CSU und gemeinsam mit der Arbeiterpartei Deutschlands eine Große Koalition. Zu kämpfen hatten wir in den regen Diskussionen vor den Abstimmungen vor allem mit den oft konträren Vorstellungen der Abgeordneten der ÖVP (‚Grüne‘) und PSG (‚Linke‘) der Opposition.

Für Abgeordnete beginnen die Tage früh und enden spät – das bekamen wir deutlich zu spüren. Wir eilten von einer Sitzung in die nächste, wurden selbst in einer kleinen Pause noch von der Presse befragt und auch untereinander drehten sich die Gespräche nur um eines: Politik. Mal kurz den Kopf freikriegen? Pustekuchen!

Durch die Behandlung der Themen in Landesgruppen, Fraktionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen entstand eine große Realitäts- und Praxisnähe. Zwar wurden uns Sitzungsbetreuer zur Seite gestellt, doch diese ließen uns zumeist sehr frei diskutieren und unseren eigenen Umgang miteinander finden. Wichtig war vor allem, damit umgehen zu können, dass man sich nicht immer durchsetzen kann, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren und auch mal auf die Ergebnisse anderer Arbeitsgruppen zu vertrauen. Denn die Zeit, sich mit allen Gesetzvorschlägen bis in das letzte Detail auseinanderzusetzen, hatte keiner von uns – parlamentarische Arbeitsteilung eben.

Dennoch herrschte auch innerhalb der Fraktion nicht immer Einigkeit, sodass wir bei der Abstimmung zum Beschluss Tierschutz in der Landwirtschaft zerworfen auftreten mussten. Ausschlaggebend war, dass eine knappe Hälfte der Fraktion einen Paragraphen unseres Entwurfes wieder hatte streichen wollen, während die andere auf dessen Wichtigkeit beharrte. Immerhin kamen wir so dazu einen richtigen ‚‚Hammelsprung‘‘ durchzuführen.

Eine der größten Herausforderungen war für diejenigen von uns, die nicht der eigenen Partei zugeteilt wurden sicherlich, nicht die eigene Meinung vertreten zu können sondern sich auf eine abweichende Sichtweise einzulassen. Auffallend war, wie unterschiedlich gut es den Teilnehmern gelang, sich ihrer Rolle anzupassen. Während manche die fiktiven Lebensläufe sogar für ihre Argumentation zu nutzen wussten und ihre Rollen weitersponnen, fiel es anderen wiederum sehr schwer andere Denkansätze nachzuvollziehen und zu vertreten. Umso deutlicher wurden wir uns der realen parlamentarischen Praxis in den fraktionsübergreifenden Diskussionen bewusst – dem teils übermäßigen Selbstbewusstsein und enormen Durchsetzungszwang unserer Fraktion stand stets die durch Extreme geprägte Starrköpfigkeit kleinerer Fraktionen gegenüber. Beiderlei Haltungen gestalteten die Kompromissfindung schwieriger als zunächst angenommen. Für uns hatte das zur Folge, dass wir während der lebhaften Debatten sehr genau auf seine Wortwahl achten mussten.

Das umfangreiche Programm des Planspiels enthielt neben den Sitzungen auch Pressegespräche, eine Führung durch die Häuser des Bundestags, eine Kuppelbesichtigung, Treffen und Debatten mit Abgeordneten. Abends gab es noch die Möglichkeit Berlin auf eigene Faust zu erkunden.

Das Planspiel bietet in meinen Augen eine einzigartige Chance, Gesetzgebung zu erleben und einen Eindruck vom Leben und Wirken eines Politikers zu bekommen, aber auch viele aufgeweckte und engagierte Jugendliche aus ganz Deutschland kennenzulernen. Während anfangs die meisten von uns noch mit großen Augen durch das Reichstagsgebäude schlichen, fühlten wir uns am Ende der vier Tage im Plenarsaal wie zu Hause. Aber nicht nur das, auch Diskussions- und Kompromissfähigkeit wurden stark gefordert und gefördert.

Zusammenfassend kann ich nur festhalten, dass die vielen, vielen Eindrücke und Erfahrungen der Tage im Bundestag eine enorme Bereicherung sind und so einiges dazugelernt habe.

Ich kann es jedem politisch interessierten Jugendlichen nur sehr ans Herz legen, sich um eine Teilnahme am Planspiel zu bewerben. Hier findet sich noch ein informatives Video über das Planspiel.“

 

„Die Lehrkräfte in den Sprach- und Integrationskursen leisten einen elementaren Beitrag zum Gelingen der Integration von Flüchtlingen. Nur wenn wir sie angemessen bezahlen, werden wir ausreichend Personal bekommen. Deshalb haben wir jetzt mit einem Beschluss im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Mindestvergütung von 35 Euro pro Stunde sichergestellt“, so der für Finanzen zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carsten Schneider.

Steffen-Claudio Lemme, Sprecher der Landesgruppe Thüringen, ergänzt:  „Integration fängt beim Erlernen der Sprache an. Das kann nur gelingen, wenn wir dafür gute Lehrerinnen und Lehrer haben. In diesem Jahr werden wir mehr als doppelt so viele Sprach- und Integrationskurse bereitstellen müssen. Schon jetzt haben wir zu wenig qualifizierte Lehrer dafür. Diesem Mangel können wir nur begegnen, wenn wir die Lehrkräftevergütung deutlich verbessern und damit endlich faire, gerechte und motivierende Gehälter zahlen. Die bislang in dem Bereich gezahlten Gehälter reichen bei Weitem nicht aus, um genügend qualifiziertes Personal anzuwerben. Bereits seit Langem weisen wir auf diesen Umstand hin und haben uns für eine deutliche Verbesserung stark gemacht.“

„Unser Einsatz hat sich jetzt gelohnt. Wir konnten mit dem Koalitionspartner einen Beschluss im Haushaltsauschuss herbeiführen, der das Bundesinnenministerium ermächtigt, den Kostenerstattungssatz für die Integrationskurse auf bis zu 4 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit zu erhöhen. Mit diesem erhöhtem Kostenerstattungssatz wollen wir eine Mindestvergütung der Lehrer von 35 Euro pro Unterrichtseinheit garantieren“, so Haushaltsausschussmitglied Lemme.

Carsten Schneider abschließend: „Das Innenministerium muss nun sicherstellen, dass die entsprechenden Anbieter der Kurse diese Mindestvergütung auch an die Lehrkräfte auszahlen.“