Hier die Rede im Videoformat.

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Herr Troost gerade sagte, dass er sich seit 33 Jahren intensiv mit der Lektüre des Länderfinanzausgleichs auseinandersetzt,

(Zuruf des Abg. Dr. Axel Troost (DIE LINKE))

habe ich gedacht: Literarisch ist das Ganze nicht so unterhaltsam.

Wenn man sich den Bund-Länder-Finanzausgleich, den solidarischen Ausgleich zwischen den Ländern, anschaut, den wir laut Grundgesetz haben, und auch die Regelung, die wir jetzt seit 2005 bis 2019 mit dem Solidarpakt II haben, dann stellt man fest: Das hat sich in Deutschland bewährt. Das solidarische Ausgleichssystem zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern hat sich bewährt. Es hat diesem Land gutgetan.

(Beifall bei der SPD)

Es ist eine Grundvoraussetzung, dass es einen Ausgleich zwischen finanzschwächeren und finanzstärkeren Ländern gibt. Wir haben Länder, deren Finanzschwäche zum großen Teil durch die Geschichte bedingt ist; hier denke ich an die ostdeutschen Länder. Nirgendwo in Ostdeutschland sind große Konzernzentralen. Dementsprechend sind die Körperschaftsteuereinnahmen nicht in dem Maße vorhanden. Der Ausgleich ist notwendig, damit die Gemeinden, beispielsweise bei mir in Thüringen, aber auch die Länder die sozialen Dienstleistungen erbringen können ? wie auch in Teilen Bayerns, Hessens oder Baden-Württembergs ?; in den finanzschwachen Ländern gibt es niedrigere Standards in der Besoldung von Polizisten und Lehrern und auch bei anderen Angeboten. Das wird in etwa so bleiben; denn es geht hier nicht um eine Nivellierung. Im Kern brauchen wir als verbindendes Element in Deutschland einen funktionierenden Finanzausgleich zwischen Starken und Schwachen im Grundgesetz und in der Realität.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von daher ist es aus meiner Sicht ganz klar, dass das Verfahren, auf das sich die Ministerpräsidenten geeinigt haben, total transparent ist. Sie haben das alles zitiert. Die Regelungen sind vorhanden. Nicht im Hinterzimmer, sondern in der Öffentlichkeit wird das ausgetragen, wie heute hier im Bundestag. Auch wir als SPD-Fraktion haben uns oft genug dazu geäußert. Uns passt diese Einigung aus verschiedenen Gründen nicht.

(Beifall bei der SPD)

Ich will darauf zu sprechen kommen. Die Gründe sind sehr im Konsens mit dem, was Herr Kollege Brinkhaus und auch Sie, Frau Kollegin Hajduk, gesagt haben. Wenn wir den Ausgleich zwischen der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder haben wollen, dann ist es zwingend, dass sich das auch in der wirtschaftlichen Dynamik abbildet. Das erkennt man schon, wenn man einen Blick auf die Forschungseinrichtungen wirft. Wo Forschung ist, ist auch wirtschaftliche Entwicklung. Schauen wir uns die Landkarte an: In Baden-Württemberg und in Bayern gibt es viele Forschungseinrichtungen und damit auch finanzstarke Unternehmen. Manche gibt es auch in Hessen und in Hamburg. Wir haben schwächere Regionen und welche, die im Durchschnitt liegen. Zu den Schwächeren gehören die ostdeutschen Länder, aber auch einige westdeutsche Flächenländer. Diese brauchen besondere Unterstützung.

Der Vorschlag, den die Länder gemacht haben, sieht eine Einigung zulasten Dritter vor. Der Dritte ist hier der Bund. Deswegen sind wir als Gesetzgeber gefordert, uns dazu zu verhalten ? das tun wir heute in dieser Debatte; das haben wir auch vorher schon getan ? und einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Den will ich Ihnen auch nennen; denn wir sind hier nicht im luftleeren Raum. Die Entsolidarisierung geht mit dem Vorschlag der Länder einher. Herr Troost, hier sind wir unterschiedlicher Auffassung. Es hat mich sehr gewundert, dass Sie jetzt gesagt haben, Sie fänden die Einigung der Ministerpräsidenten gut. Es ist das Gegenteil eines solidarischen Ausgleichs,

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

weil die finanzstarken Länder überproportional von den Steuermehreinnahmen und der Finanzkraft profitieren würden. Es würde dort mehr Geld verbleiben, und die Unterschiede zwischen den Ländern würden größer werden.

(Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): So viel zur 33-jährigen Kenntnis des Bund-Länder-Finanzausgleichs! Mal richtig hingucken, Herr Troost!)

Damit der Ausgleich dann aber trotzdem noch irgendwie stattfinden könnte, müsste der Bund das Ganze bezahlen. Dann stößt der Bund aber irgendwann an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit.

Kollege Brinkhaus hat vorhin darauf hingewiesen, wie viel Unterstützung wir in dieser Legislaturperiode schon geleistet haben, insbesondere für Länder und Kommunen. Das hat es in keiner Legislaturperiode zuvor in diesem Ausmaß gegeben. Man stellt sich schon die Frage, wo wir hier eigentlich noch Bundespolitik machen. Wir brauchen die Handlungsfähigkeit des Bundes, damit er für die finanzschwachen Länder da sein kann. Deswegen braucht es auch einen solidarischen Ausgleich.

An dieser ganz entscheidenden Stelle, bei der Entsolidarisierung der Länder und dem Mehrbehalt bei den finanzstarken Ländern – letztendlich wird die Klage von Bayern und Hessen ja geführt, weil sie meinen, dass ihr Eigenbehalt bei Steuermehreinnahmen zu gering ist -, geht diese Einigung fehl. Sie geht zulasten des Bundes, weil in einem ersten Schritt, ab 2020, gut 10 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund verlangt werden, ohne dass die Frage der Gegenfinanzierung thematisiert wird. Dieser Betrag soll dynamisch aufwachsen.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Herr Kollege Schneider, wenn Sie jetzt irgendwann einmal einen Punkt machen würden, dann könnte ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Troost gestatten.

Carsten Schneider:

Aber gern.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Bitte schön, Herr Kollege Troost.

(Johannes Kahrs (SPD): Der hatte doch gerade geredet!)

– Er darf trotzdem fragen, wenn er noch Wissensdrang hat.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Dr. Axel Troost (DIE LINKE):

Es ist weniger Wissensdrang, sondern eher Aufklärungsdrang. – Zunächst ist es so, dass Ihre sozialdemokratische Finanzministerin aus Erfurt mit diesem Vorschlag schon sehr zufrieden war – so, wie auch die Vertreter aus meinem Land Brandenburg sehr zufrieden waren. Insofern kann er nicht ganz so schlecht und ungerecht gewesen sein.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

– Ja, doch, sonst hätten sie sich natürlich nicht damit einverstanden erklärt. Das ist doch logisch. –

(Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Sie müssen mal richtig hingucken, Herr Troost!)

Für meine Begriffe unterliegen Sie hier einem Irrtum.

Man hat sich auf den Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Umsatzsteuervorabausgleich eingelassen. Wenn man dann aber den normalen Bund-Länder-Finanzausgleich draufsetzte, hieße das natürlich, dass die Leistungen von Bayern und Baden-Württemberg 1,5 bis 2 Milliarden Euro höher ausgewiesen würden. Ich habe meinen Leuten im Osten gesagt: Das ist unverantwortlich. Denn egal, was man da 2019 über eine Excel-Tabelle ausrechnen würde – ab 2020 oder 2022 wüsste keiner mehr davon. Dann wird gesagt: Das kann doch nicht sein, dass so viel Geld aus unseren Haushalten in den Osten fließt. – Deswegen hat man das in einer Stufe miteinander verrechnet.

Wenn Sie sich die Unterschiede gegenüber dem anschauen, was es vorher in der Geschichte des Bund-Länder-Finanzausgleichs schon einmal gab, und betrachten, inwiefern es Zuwächse in den einzelnen Bundesländern gibt, dann stellen Sie fest, dass es im Ergebnis praktisch mit dem anderen Verfahren identisch ist. Das heißt, der zusätzliche Betrag, die 1,4 Milliarden Euro, kommt nicht durch den Ausgleichsmechanismus zustande, sondern resultiert aus anderen Forderungen. Darüber kann man möglicherweise reden.

Carsten Schneider (Erfurt) (SPD):

Herr Kollege Troost, ich bin mir nicht sicher, was die Frage war.

(Heiterkeit – Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Es war nur die Erkenntnis: Es wird eben nicht unsozial! – Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Du sollst das zur Kenntnis nehmen!)

– Nein, das nehme ich nicht zur Kenntnis, sondern dem widerspreche ich.

Erstens. Was die Einigung der Länder und die Einschätzung einzelner Vertreter der Länder betrifft – in den Ländern sind ja alle Farben dabei, auch Grüne und die Linkspartei, und sie haben diesem Vorschlag im Endeffekt zugestimmt -, halte ich für die SPD-Bundestagsfraktion fest, dass wir in der Einigung keine Fortentwicklung und Stabilisierung des solidarischen Ausgleichssystems erkennen, sondern eine Entsolidarisierung zulasten des Bundes.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich will es gerne noch einmal sagen: Der entscheidende Punkt ist nicht die Festsumme von knapp 10 Milliarden Euro – 8,5 oder 9,6 Milliarden Euro -, sondern die Dynamik des Ausgleichs. Wir haben bisher einen mehr oder weniger progressiv ansteigenden Ausgleichstarif. Dadurch, dass die Umsatzsteuerfestbeträge – bisher waren sie fest – dynamisiert würden, wäre der Länderanteil zulasten des Bundes größer. Der Eigenbehalt der Länder, insbesondere der finanzstarken, würde durch die Linearisierung des Ausgleichstarifs – zwischen „linear“ und „progressiv“ gibt es einen großen Unterschied – festgeschrieben, und vor dem Hintergrund der Belastung – ich glaube, sie haben sich auf 63 oder 67 Prozent geeinigt – gibt es ein geringeres Ausgleichsvolumen. Dementsprechend ist es eine Entsolidarisierung gegenüber dem bestehenden, jetzigen System.

Jetzt komme ich zu Frau Hajduk. Die letzten 39 Sekunden nutze ich, um zu sagen: Wir haben auf Grundlage des Grundgesetzes und der Verfassungsrechtsprechung ein ausgeurteiltes System, das sich bewährt hat. Es ist nur befristet, bis 2019. Es spricht aber, wenn man keinen besseren Vorschlag hat, nichts dagegen, den bestehenden Finanzausgleich zu entfristen und ihn mit der bisherigen Systematik weiterzuführen, kombiniert mit einer Initiative des Bundes, um den besonderen Finanzbedarf in den extrem finanzschwachen Ländern – Saarland, Bremen, ein Teil der ostdeutschen Länder – zu decken. Das wird notwendig sein, dazu sind wir auch bereit.

Dass der Bund gar nichts zusätzlich gibt, das wird nicht gehen. Aber dass wir quasi 10 Milliarden Euro auf den Tisch legen und dynamisch wachsende Ausgaben übernehmen, um die Ungleichheit zwischen den Ländern auszugleichen, das wird nicht gehen. Das wäre das Ende der Bundespolitik. Dann sind wir nur noch Notare im Bundestag und haben keinen eigenen Gestaltungsspielraum mehr. Das wollen wir als Sozialdemokraten nicht.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Hier die Rede im Videoformat.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich dem Qualitätsjournalismus in Deutschland Danke sagen, denn die Süddeutsche Zeitung hat mit der starken investigativen Recherche gezeigt, wofür Qualitätsjournalismus gut ist. Das sage ich gerade vor dem Hintergrund der Debatte, die wir generell über Meinungsfreiheit und Pressefreiheit haben.

Uns hat es geholfen, Licht in das Dunkel zu bringen. Dass in den Konstruktionen der Briefkastenfirmen alles andere als weiße Ware und weiße Wäsche gewaschen wurden, war mir persönlich immer klar. Wie groß das Ausmaß ist, war mir nicht klar. Vermutungen kann man haben, aber jetzt wird deutlich, dass es sich insbesondere im Fall Panama, über den wir hier sprechen – der aber nicht der einzige Fall weltweit ist, denn es gibt noch britische Überseeinseln, andere Inseln in der Karibik, es gab den Fall Zypern und, und, und -, um Steuerhinterziehung handelt, vor allen Dingen aber um organisierte Kriminalität, die den Schutz der Dunkelheit nutzt, um illegal erworbenes Geld zu legalisieren und in den normalen Geschäftskreislauf einzubringen. Dazu kommen noch Diktatorengeld und anderes. Bisher sind noch keine prominenten deutschen Personen darunter. Ich hoffe, das bleibt auch so.

Im Kern müssen wir das aufgreifen, was Herr Schäuble in zehn Punkten vorgeschlagen hat. Die SPD-Fraktion ist in Abstimmung mit den Ländern weitergegangen: zwanzig Punkte, die nicht nur internationale Verpflichtungen umfassen, sondern auch nationale avisieren, und darauf will ich eingehen, weil wir bei den internationalen Verpflichtungen keinen Dissens haben.

Deutschland wird die Präsidentschaft und den Vorsitz der G-20-Gruppe im Dezember dieses Jahres übernehmen. Ich glaube, es muss die Hauptaufgabe sein, die Frage der Transparenz im Finanzsektor an die erste Stelle zu setzen, damit es gelingt, die Allgemeinheit vor denen zu schützen, die die Dunkelheit suchen, um ihre Geschäfte zu machen und Korruption und Unfrieden ins Land zu bringen. Dabei haben Sie unsere Unterstützung.

Ein zweiter Punkt ist eine europäische Regelung. Am besten ist, wenn wir das europäisch geregelt bekommen, damit wir den großen Markt in Europa als Vorbildfunktion haben. Hier wird es ein bisschen schwieriger. Die BEPS-Initiative wurde angesprochen. Ja, es stimmt, sie liegt auf dem Tisch. Es sind einige Länder, zum Beispiel die Niederlande, genannt worden, die in manchen Punkten transparent sind. In dem Punkt der Steuergestaltungsmöglichkeiten für Großkonzerne gilt das eher nicht. Es muss klar sein: Steueroasen, die es auch in Europa gibt, müssen ausgetrocknet werden, denn sie sind Gerechtigkeitswüsten. Sie entziehen der Allgemeinheit das Geld, das die anderen, die Bürger dieses Landes, bezahlen müssen, um die Staatsleistungen erbringen zu können.

Ein dritter Punkt ist die Frage: Gibt es nicht auch Möglichkeiten, die wir national umsetzen können? Hier haben wir einen Dissens. Ich fange aber mit dem Konsens an: Wir haben als SPD-Fraktion klar gesagt: Geldwäsche und Steuerhinterziehung müssen geächtet werden. Deswegen sind wir für eine ganz scharfe Umsetzung eines gerechten Steuervollzugs in Deutschland. Hier ist NRW Vorbild.

(Beifall bei der SPD)

Die Gesetze gelten deutschlandweit. In NRW werden sie mit einer harten Steuerfahndung durchgezogen. Bayern ist in diesem Zusammenhang eine Gerechtigkeitswüste. Ein mittleres Unternehmen in Bayern wird im Schnitt alle 40 Jahre geprüft. Diese Zahl kommt nicht von mir, sondern das ist eine Zahl des bayerischen Rechnungshofs. Das muss sich zwingend ändern, weil wir die Durchsetzung des Rechts brauchen.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Bargeldobergrenze. Herr Hofreiter, ich glaube, diesen Punkt haben Sie vorhin nicht genannt. Wir sind für eine Bargeldobergrenze, weil man Zahlungen über mehr als 5 000 Euro zum einen auch per Überweisung erledigen kann und zum anderen dem Schwarzgeldhandel, der Korruption, der organisierten Kriminalität das Leben dadurch zumindest erschwert wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die Grünen haben sich dazu nicht bekannt, im Gegenteil. Das sollten Sie sich vielleicht noch einmal überlegen.

Jetzt kommen wir zu einem Punkt, an dem wir noch einen Dissens haben. Es geht um den Entzug der Banklizenz bei Steuervergehen. Dazu gibt es einen Bundesratsantrag von 2013. Es gibt – da haben Sie recht – eine Gegenäußerung der Bundesregierung dazu; ich habe sie mir eben noch einmal genau angeschaut. Ich teile diese Gegenäußerung nicht – ich sage das hier für die SPD-Fraktion -, weil bezüglich des Entzugs der Banklizenz auf das KWG verwiesen wird. Laut § 35 Absatz 2 Nummer 6 KWG – ich sage das für diejenigen, die das nachlesen wollen – kann die Lizenz aber nur bei nachhaltigen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz, gegen das Geldwäschegesetz oder das Wertpapierhandelsgesetz entzogen werden, nicht bei Verstößen gegen Steuergesetze.

(Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Genau!)

Da die Banken aber ganz oft zentral, als Spinne im Netz auftreten, auch bei der Beratung hinsichtlich einer Steueroptimierung, wollen wir, dass auch diese Frage gesetzlich normiert wird, damit die Banken im Zweifel auch haften. Und das schärfste Schwert dabei ist, ihnen die Lizenz zu entziehen. Ich finde, darüber sollten wir uns noch einmal austauschen.

(Beifall bei der SPD)

Die „Panama-Papiere“ zeigen, dass die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ganz oben auf die politische Agenda gehört. Große Steuersummen systematisch über dubiose Offshore-Konstruktionen zu hinterziehen ist nicht nur illegal, sondern auch ein Verbrechen an der Gemeinschaft. Die Helfershelfer, also Banken, Anwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sind ebenso in Haftung zu nehmen wie die Hinterzieher selbst.

Dafür müssen wir mehr Licht ins Dunkel dieser Schattenwelt bringen. Die Adresse richtet sich an die Finanzminister der G-20-Staaten. Es ist ihr Job, dafür zu sorgen, dass möglichst viele, idealerweise alle Staaten am automatischen Informationsaustausch teilnehmen und kooperieren. Zusätzlich müssen sie zeitnah Unternehmensregister einrichten, die Angaben zu den wirtschaftlich Begünstigten von Unternehmen machen. Das muss ein völkerrechtlicher Vertrag regeln, der die Empfehlungen der OECD umsetzt. Wer hierbei nicht mitmacht, muss die Konsequenzen spüren. Die „schwarze Liste“ der OECD zu nichtkooperierenden Staaten muss angepasst und verschärft werden. Ein Durchmauscheln darf es künftig nicht mehr geben. Im Dezember dieses Jahres beginnt auch die G-20-Präsidentschaft Deutschlands. Ausreden, ausweichen, auf die lange Bank schieben – das wird sich der deutsche Finanzminister dann nicht mehr leisten können.

Natürlich hat Europa eine gewichtige Rolle. Die EU hat die Größe und den Hebel, um international neue Ansätze durchzusetzen. Der nächstliegende Schritt ist die Verschärfung der Aufsicht über die Helfer und Helfershelfer, die im Massengeschäft Briefkastenfirmen in Offshore-Staaten einrichten. Jedes einzelne Geschäft soll und muss meldepflichtig werden, um genau erfassen zu können, was es mit dem Geschäft auf sich hat. Einmal mehr: Wer nicht kooperiert, wird unmittelbar bestraft und hart sanktioniert. Es muss in Anbetracht der Dimension und Schwere der Verbrechen sogar so weit gegangen werden, dass Finanzanlagen in Offshore-Gebieten grundsätzlich und ohne Ausnahme verboten werden. Anonyme Finanzgeschäfte mit Offshore-Gebieten dürfen keine Chance mehr auf Erfolg haben.

Zusätzlich müssen die Empfehlungen der OECD zur Bekämpfung von Gewinnverlagerung und Gewinnoptimierung international tätiger Unternehmen endlich und vollständig umgesetzt werden. Lücken in der Besteuerung, wie zum Beispiel die Steuervergünstigungen für spezielle Einkünfte aus Lizenzen oder Patenten, sogenannte „weiße Einkünfte“, müssen der Vergangenheit angehören. Derzeit ermöglichen unterschiedliche nationale Regelungen, dass Einkünfte in keinem der beteiligten Staaten besteuert werden. Das darf es nicht länger geben. Zudem muss die Einführung einer gemeinsamen Grundlage für die Körperschaftsteuer inklusive Mindeststeuersätze ganz oben auf die Tagesordnung.

Auch Nationalstaaten haben aber Handlungsmöglichkeiten. Dazu gehören schmerzhafte Sanktionen gegen die geschäftsmäßige Beihilfe zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch Banken. Das Aufsichtsrecht ist hier in der Pflicht. Vorgeschlagen hatte das im Jahr 2013 bereits der Bundesrat, aber die CDU blockiert bislang die Umsetzung. Die Sanktionen reichen bis zum Entzug der Banklizenz und der zivilrechtlichen Haftung für den Schaden über Geldbußen. Unternehmen, die sich an solchen illegalen Aktivitäten beteiligen, müssen deutlichere Konsequenzen spüren. Staatsanwaltschaften müssen auch bei Ordnungswidrigkeiten die Pflicht haben, zu ermitteln. Und Steuerpflichtigen in Deutschland, die Geschäftsbeziehungen zu oder in Staaten auf der „schwarzen Liste“ unterhalten, müssen erhöhte Mitwirkungspflichten gegenüber der deutschen Steuerverwaltung auferlegt werden. Und wieder: Bei Nichtkooperieren wird hart sanktioniert, und zwar bis hin zum Zugriff auf das gesamte aus den Straftaten herrührende Vermögen. Die Strafverjährung wird verschärft.

In Deutschland war Geldwäsche zu lange zu einfach. Deswegen muss sie nun schärfer bestraft werden, als die EU es derzeit noch vorschreibt. Die unmittelbare Reaktion ist die Einrichtung eines nationalen Transparenzregisters und einer Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Zudem muss die Meldepflicht auch für Anwaltskanzleien oder Immobilienmakler dort verschärft werden, wo große Vermögen verschoben werden.

Doch wir müssen auch vor der eigenen Tür kehren. Innerhalb Deutschlands darf es keine sogenannten Steueroasen geben. Zu wenig Personal als Ausrede für eine laxe Steueraufsicht ist kein akzeptables Argument. Die Gesellschaft beruht auf dem Grundverständnis, dass jeder seinen gerechten Teil dazu beiträgt. Was gerecht ist, definiert die Demokratie. Wer sich dem entzieht, handelt nicht nur kriminell, sondern auch antidemokratisch.

Thorsten Schäfer-Gümbel ist stellvertetender Vorsitzender der SPD, Carsten Schneider ist stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Norbert Walter-Borjans ist Finanzminister von Nordrhein-Westfalen.

(c) Frankfurter Allgemeine Zeitung

Parl KonfNach einem ersten Treffen in Berlin im Oktober 2015, kam die Interparlamentarische Konferenz der sozialdemokratischen und sozialistischen Partei in den Mitgliedsstaaten der EU zum zweiten Mal vom 7. bis 8. April 2016 in der Assemblée Nationale in Paris zusammen. Diese neue Form des Zusammentreffens wurde von Sozialdemokraten und Sozialisten der zuständigen Fachausschüsse der nationalen Parlamente sowie des Europäischen Parlaments mit der Absicht eines Austausches bezüglich der zukünftigen europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie einer gemeinsamen Diskussion eines Konvergenzprozesses initiiert.

1. Wir wollen, aufbauend auf zusätzlichen privaten und öffentlichen Investitionen, dem Abbau der inländischen Nachfrage und der Umsetzung einer progressiven Reformagenda eine stärkere wirtschaftliche Erholung in Europa sicherstellen. Diese Reformagenda sollen sich auf folgende Prioritäten konzentrieren:
— Steigerung des Wachstumspotenzials
— Sicherung der Nachhaltigkeit der sozialen Sozialsysteme
— Verringerung sozialer Ungleichheiten.
Wir treten entschieden ein für Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die sich auf die Chancen der effizienten Rohstoffnutzung, der digitalen Revolution und des sozialen Zusammenhalts konzentrieren. Diese Prioritäten sollen sind sowohl in den anstehenden Nationalen Reformprogrammen wiederfinden als auch in den länderspezifischen Empfehlungen.

2. Wir erinnern an die Wichtigkeit der Bekämpfung von Steuerflucht, aggressiver Steuervermeidung und Geldwäsche in Europa.

Wir schlagen deshalb vor:
2.1. Bei der länderspezifischen Berichterstattung (country-by-country reporting) soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen die notwendige Transparenz und die verlangten Daten für Geschäfte in allen Ländern veröffentlichen und zugänglich machen müssen und nicht nur für EU-Mitgliedstaaten.
2.2. Die Schwellenwerte für Unternehmen und Banken sollen harmonisiert wer-den, um die Anforderungen für die Veröffentlichung beim automatischen Informationsaustausch der Steuerverwaltungen zu sichern.
2.3. Für interessierte Mitgliedstaaten soll ein Plan für die europäische Angleichung der Unternehmensgewinnbesteuerung entwickelt werden.
2.4. Im Zusammenhang mit der Evaluierung der Mehrwertsteuerrichtlinie fordern wir die Europäische Kommission auf, zusätzliche nationale Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer zu vermeiden, auch weil dies eine Schwächung der Steuerbasis bedeuten würde.
2.5. Steueroasen sollen auf einer öffentlich zugänglichen europäischen Liste veröffentlicht werden.
2.6. Für Stiftungsfonds sollen Regelungen entwickelt werden, die vermeiden, dass sie Steuerhinterziehung mit Hilfe von Krediten betreiben.
2.7. Die Vorgehensweise Finnlands, die die Nutzung indirekter Eigentümer von Wertpapieren vermeidet, soll auf europäischer Ebene übernommen wer-den. Dies wird die Verhinderung einer Verheimlichung des wahren Eigentümers unterstützen.

Im Übrigen ist eine stärkere Vergemeinschaftung der Steuerpolitiken eine not-wendige Voraussetzung zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion.

3. Wir betonen die Dringlichkeit für Europa, mit einer gemeinsamen Stimme auf die Herausforderung der Flüchtlingszuwanderung und der inneren Sicherheit in Europa zu antworten.


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Ostdeutsche Rentner erhalten ab dem 1. Juli 2016 ein deutliches Rentenplus in Höhe von 5,95 Prozent und damit mehr als ihre westdeutschen Altersgenossen, deren Einkünfte um 4,25 Prozent steigen werden. Der Grund hierfür ist neben der anhaltend positiven Lage am Arbeitsmarkt vor allem die positive Lohnentwicklung, an der sich die Rentenhöhe maßgeblich orientiert. Insbesondere in den neuen Bundesländern sind die Löhne stärker gestiegen als im Westen. „Das ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland, die klar zeigt, dass die SPD mit dem Mindestlohn richtig lag. Durch die höheren Löhne haben wir eine akute Gerechtigkeitslücke geschlossen, wovon jetzt auch die Rentenbezieher profitieren“, sagt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider, Vize der SPD-Fraktion.

„Diese Höherwertung der Ostrenten ist ein ganz wichtiges Signal für die Rentenbezieher in den neuen Ländern. Jetzt müssen wir die verbleibenden Ungleichheiten im Rentenrecht beherzt anpacken und auch die Einführung der solidarischen Mindestrente durchsetzen“, so Schneider abschließend.

 

Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 legt der Bund für die kommenden 15 Jahre fest, welche Verkehrsprojekte für eine funktionierende Infrastruktur wichtig sind. Er stellt auf Grundlage von Verkehrsprognosedaten den Bedarf des Bundes für den Erhalt sowie Aus- und Neubau von Straßen-, Schienen- und Wasserwegen fest. Die Infrastruktur in Thüringen wird erheblich profitieren, die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung muss allerdings noch priorisiert werden.

„Für Erfurt und Weimar freut uns besonders, dass viele Projekte mit einer vordringlichen Priorisierung nun gute Chancen auf Umsetzung haben“, so die Abgeordnete Antje Tillmann: „Wir werden uns für unsere Region im weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses einsetzen, damit mit den jeweiligen Baumaßnahmen zeitnah angefangen werden kann. Für die Region wird alleine der Ausbau der B7 auf der Strecke zwischen Erfurt und Weimar erhebliche Verbesserungen in der Fahrzeit bringen.“

Carsten Schneider dazu: „Auch die geplante Ertüchtigung der Bahnstrecke von Eisenach nach Erfurt wird zusammen mit der Neubaustrecke Nürnberg-Leipzig die deutschlandweite Anbindung der Region nochmals erheblich verbessern.“

Mit großem Bedauern stellen die beiden Abgeordneten allerdings fest, dass die vor allem für Weimar sehr wichtige Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung noch nicht endgültig festgeschrieben wurde. Carsten Schneider dazu: „Finanzielle Mittel für Projekte wie die Elektrifizierung der Achse Weimar-Gera-Gößnitz sieht der Bundesverkehrswegeplan vor. Allerdings gibt es einen Pool an Projekten, die um die Summe konkurrieren.“

„Wir werden uns beide dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben noch eine höhere Priorisierung erhält“, so Antje Tillmann weiter. Beide Abgeordnete weisen darauf hin, dass Teil des neuen Verkehrswegeplans eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist, welche am kommenden Montag, 21.03.2016 beginnen wird. Anschließend wird ein zweiter Arbeitsentwurf angefertigt. Da es sich nicht um eine klassische Abstimmung handelt, bei der die zustimmenden und ablehnenden Zuschriften gezählt werden, sind fachlich fundierte Stellungnahmen für die weitere Erarbeitung ausschlaggebend.

Beide Abgeordnete abschließend: „Wir empfehlen jeder und jedem, sich an dem Verfahren zu beteiligen und so diesem wichtigen Projekt Nachdruck zu verleihen.“