Im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurden heute Mittel für den Denkmalschutz freigegeben. Wegen der Vielzahl von Bewerbungen bundesweit, konnte nur ein Teil der Anträge positiv beschieden werden. Aus Erfurt mit dabei: Die Defensionskaserne auf dem Petersberg.

Nach einer fachlichen Überprüfung und einem langen Auswahlverfahren hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags heute Nachmittag Gelder für den zweiten Teil von Projekten freigegeben, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VI vom Bund gefördert werden. Mit dem Programm beteiligt sich der Bund an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland.

Der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider dazu: „Es gab bundesweit eine Vielzahl an Bewerbungen. Die notwendigen Sanierungen der Defensionskaserne auf dem Erfurter Petersberg werden vom Bund mit 580.000 € unterstützt. Ich freue mich sehr, dass der Erfurter Antrag heute positiv beschieden wurde.“

Der Erfurter Abgeordnete weiter: „Im Hinblick auf die momentan diskutierten Varianten, die Planungen der Stadt und das Großereignis Bundesgartenschau im Jahr 2021 ist die Förderung des Bundes ein wichtiger Schritt für Erfurt.“

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Aktuell laufen Gespräche zur Lösung drängender Rentenfragen. CSU-Chef Seehofer nutzt das Vorfeld des heutigen Koalitionsgipfels zu unlauterer Profilierung: Er verknüpft die Angleichung des Ost-Rentenwerts mit einer Anhebung der Mütterrente.

Anlässlich des Rentengipfels im Kanzleramt erklärt Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender für Finanzen, Haushalt und Euro der SPD-Bundestagsfraktion: „Ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner sind in der gesetzlichen Rentenversicherung noch immer gegenüber ihren westdeutschen Kollegen strukturell benachteiligt. Diese Ungleichheit kann heute keiner mehr nachzuvollziehen – und zwar in Ost- wie in Westdeutschland!“

„Die Union muss sich endlich bekennen, wofür sie hier steht und Klarheit schaffen“, so der Thüringer Abgeordnete Schneider weiter. „Ich sehe große Uneinigkeit bei der Position von CDU und CSU und auch innerhalb der unterschiedlichen Parteiflügel. Horst Seehofer will einer Rentenangleichung Ost nur zustimmen, wenn die Mütterrente erneut angehoben wird. Es ist unverantwortlich, in der Rentenpolitik den Osten gegen die Mütter auszuspielen. Damit gefährdet Horst Seehofer die Verhandlungen. Bei diesem sensiblen Thema ist Sachlichkeit geboten und keine Wahlkampfrhetorik.“

Die Angleichung des Rentensystems in Ost und West wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Ziel ist ein einheitlicher Rentenwert in Ost und West. Carsten Schneider dazu: „Grundlage muss das Konzept von Sozialministerin Andrea Nahles sein. Diesem zufolge soll die Differenz zwischen den West- und Ostrenten zum 1. Januar 2018 halbiert und zum 1. Januar 2020 vollständig beseitigt werden.“

Carsten Schneider weiter: „Die Rentenangleichung Ost nun mit teuren Forderungen aus Bayern zu verbinden, ist nicht akzeptabel. Die vereinbarte Verbesserung bei der Mütterrente haben wir in der Regierungskoalition bereits umgesetzt. Jetzt geht es um die Angleichung der Ostrenten!“

Der Förderverein Spielplatz der Generationen in Erfurt e.V. erhält tatkräftige Unterstützung der ESA für das Projekt „Virtuelle Reise im fliegenden Klassenzimmer“.

Auf Initiative des Abgeordneten Carsten Schneider nimmt sich die European Space Agency (ESA) dem Erfurter Projekt „Fliegendes Klassenzimmer“ an. In einem persönlichen Gespräch kündigte der Leiter der Raumfahrtorganisation Johann-Dietrich Wörner die Unterstützung des Bildungsprojekts an.

Carsten Schneider, der den Kontakt zwischen dem Förderverein und der Weltraumbehörde hergestellt hat, stellt fest: „Mit der ESA konnten wir einen namhaften Unterstützer an Bord holen, der mit seiner enormen Expertise eine Bereicherung für das Projekt darstellt.“

Das in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IDMT, der Flughafen Erfurt-Weimar GmbH und weiteren Akteuren und Organisationen entwickelte Projekt beabsichtigt, Kinder für Umweltthemen zu sensibilisieren. Der Erfurter Abgeordnete dazu: „Auf einer virtuellen Reise in einem Flugzeug werden Kindern und Jugendlichen Umweltthemen auf interaktive Weise nähergebracht.“ Durch den Einsatz neuer Medienformate soll eine direkte Verbreitung und Sensibilisierung von Umweltwissen vorgenommen und somit auf eine Veränderung des Verhaltens der Kinder und Jugendlichen abgezielt werden.

In nun folgenden Gesprächen zwischen dem Förderverein und der ESA werden Art und Umfang der Zusammenarbeit konkretisiert.

Mit ihrer exponierten Lage im Stadtzentrum und als eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Lutherstätte stellt die Erfurter Kaufmannskirche ein Magnet für jährlich ca. 30.000 Besucher aus dem In- und Ausland dar. Der Pfarrer der Gemeinde, Tilman Cremer, warb zu Beginn diesen Jahres für eine finanzielle Unterstützung durch den Bund bei der Restaurierung der historisch so wertvollen Epitaphien aus dem 14. – 17. Jahrhundert sowie für Maßnahmen zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden an den Kirchenwänden.
Mit Mitteln des durch die Bundesregierung aufgelegten Denkmalschutz-Sonderprogramms VI konnte der Kirchengemeinde letztlich geholfen werden.
Es war Carsten Schneider eine persönliche Freude, Pfarrer Cremer am 22. Juni diesen Jahres über den Förderbescheid in Höhe von 130.000 Euro zu benachrichtigen. In Kofinanzierung mit Mitteln des Landeshaushalts wird die Kirche fortan in Höhe von 267.711 Euro bei ihrer Restaurierung unterstützt.
Am 3. November konnte der Förderbescheid schlussendlich mit Antje Tillmann und Landeskonservator Holger Reinhardt symbolisch übergeben werden.

„Mögliches Lohndumping bei Leiharbeit und Werkverträgen in den Betrieben können wir eindämmen“, ist der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider überzeugt. „Leiharbeitnehmer müssen in Zukunft nach neun Monaten denselben Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft im Betrieb. Damit gilt das Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.“

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft treten. „Mit diesem Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung haben wir wichtige Verbesserungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten“, so Schneider. „Bis zuletzt haben CDU und CSU blockiert, die SPD musste hart um dieses Gesetz kämpfen.“

Die Überlassungshöchstdauer für Leiharbeitnehmer ist laut Gesetz auf 18 Monate festgelegt. Anschließend müssen sie vom entleihenden Betrieb übernommen werden. „Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sie per Tarifvertrag in der jeweiligen Branche vereinbart werden würde“, erläutert der Thüringer Abgeordnete Schneider. „Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen ist nicht mehr möglich.“

„Durchsetzen konnte die SPD auch, dass Verträge zwischen Unternehmen nicht mehr einfach als ‚Werkverträge‘ bezeichnet werden können, obwohl es eigentlich Leiharbeitsverträge sind. Zudem werden die Betriebsräte bei Arbeitnehmerüberlassungen gestärkt. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit von Sanktionen eingeführt, für den Fall, dass in einem Betrieb ein Rechtsmissbrauch vorliegt.“

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages startet am kommenden Montag in die heiße Phase der Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan. In Sondersitzungen zu den Ausbaugesetzen für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserwege wird sich die SPD-Bundestagsfraktion um wichtige Höherstufungen bemühen.

Dazu erklären die Thüringer SPD- Bundestagsabgeordneten Steffen-Claudio Lemme, Iris Gleicke und Carsten Schneider:

„Thüringen braucht eine gut ausgebaute Infrastruktur. Für den Bereich Bundestraße und Bundesschienenwege sind wir in engem Kontakt mit den Bürgerinitiativen, den Kommunen und der Wirtschaft. Viele Projekte haben gute Bewertungen bekommen, nach Intervention Höherwertungen erfahren oder überhaupt Eingang in den Bundesverkehrswegeplan gefunden. Einige Wermutstropfen bleiben“, so der Sprecher der Thüringer SPD-Abgeordneten Steffen Lemme.

„Nach der öffentliche Beteiligungsphase und dem Kabinettentwurf gab es bereits wichtige Projektänderungen. So wurde beispielsweise die Ortsumfahrung Wasungen in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht hochgestuft; ein Teilerfolg, da sie im ersten Entwurf gar nicht vorgesehen war“, so die Südthüringer Abgeordnete Iris Gleicke. „Nun müssen wir für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf kämpfen.“

Carsten Schneider: „Noch immer sind viele Bahnprojekte, darunter die Mitte-Deutschland-Verbindung nicht abschließend berechnet und daher nicht bewertet. Hier muss Verkehrsminister Dobrindt zügig nacharbeiten. Die Elektrifizierung der MDV ist von enormer Relevanz für Weimar, Jena, Gera und den kompletten Osttüringer Raum. Das Nadelöhr für den Fernverkehr auf der Relation zwischen Paderborn/Rhein/Ruhr und Chemnitz muss beseitigt werden.“

„Im Rahmen der parlamentarischen Befassung werden wir uns für die Aufnahme der B62 OU Dorndorf-Merkers in den BVWP und eine Höherstufung wichtiger Projekte wie die B4 Sundhäuser Berge einsetzen, sodass der Bundesverkehrswegeplan als Anlage zu den Ausbaugesetzen voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet werden kann“, so Lemme abschließend.


Hier die Rede im Videoformat.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt der vierte Haushalt, den die SPD in der Großen Koalition mit zu verantworten hat. Es ist der vierte Haushalt, in dem es keine neuen Schulden mehr gibt. Das ist ein Ergebnis, auf das wir Sozialdemokraten stolz sind, weil es uns zuverlässigen Spielraum auch für Zukunftsinvestitionen gibt; der Finanzminister hat es angesprochen.

Aber ich will hier noch einmal kurz darauf rekurrieren: Warum haben wir eigentlich keine neuen Schulden? Weil wir uns schon im Jahr 2009 einer soliden Finanzpolitik verpflichtet haben.

(Beifall der Abg. Katja Mast (SPD) und Joachim Poß (SPD))

Es gab damals die Föderalismusreform, die Einführung der Schuldenbremse unter dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück, der im September den Bundestag verlassen wird. Heute sind die Ergebnisse da: Wir haben keine neuen Schulden mehr. Das ist auch ein Verdienst von Peer Steinbrück. Vielen Dank dafür!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dieser Haushalt 2017 ist alles andere als ein Wahlkampfhaushalt, er ist eher solide, bringt aber auch die unterschiedlichen politischen Schwerpunkte der beiden Parteien, die diese Koalition tragen, zum Ausdruck. Einer der Unterschiede, Herr Minister, die ich schon einmal deutlich machen möchte, ist, dass für uns als Sozialdemokraten das Wort „Soziales“ kein Fremdwort ist und Soziales auch keine Kostenbelastung darstellt.

(Zuruf der Abg. Heike Hänsel (DIE LINKE))

Sie haben 50 Minuten intensiv und ausführlich gesprochen – es war auch sehr vieles sehr richtig –, aber der Punkt „Soziales, sozialer Zusammenhalt in diesem Land“ kam nur im Zusammenhang mit den Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der Kostenbelastung für den Bundeshaushalt vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage: Das reicht nicht. Denn der soziale Zusammenhalt, der auch durch den Bundeshaushalt gewährleistet wird, sichert die Zukunft in unserem Land. Er sichert, dass wir hier in Frieden leben können, dass es den Menschen gut geht und wir einen Ausgleich zwischen Arm und Reich haben. Uns Sozialdemokraten ist das sehr wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Ganz klar ist: Die Grundlage dafür ist das Wirtschaftswachstum. Dafür haben wir viel getan. Sicherlich könnten wir auch, was Strukturreformen betrifft, in Deutschland noch mehr tun. Ich habe aber die Unionsfraktion in den letzten Jahren in der Dampflok nicht so weit vorn gesehen, sondern eher hinten bei den Bremsklötzen.

(Heike Hänsel (DIE LINKE): Ist die SPD in der Opposition?)

Dasselbe sage ich auch bei der Steuerpolitik. Das Angebot, in der nächsten Legislaturperiode eine Steuerentlastung in Höhe von 15 Milliarden Euro vorzunehmen, mag sonor klingen, es kommt aber zumindest etwas spät. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten in dieser Legislaturperiode bereits gestaltende Steuerpolitik machen können, die zu etwas mehr Gerechtigkeit geführt hätte, nämlich im Tarif den Mittelstandsbauch, aber auch die Frage einer Höherbesteuerung der Spitzeneinkommen anzugehen. Das war mit Ihnen leider nicht möglich. Sie haben sich ja selbst gegeißelt. Von daher sind es in diesem Punkt vier verlorene Jahre.

(Beifall bei der SPD – Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Sie haben die Mehrheit dafür! – Zuruf der Abg. Antje Tillmann (CDU/CSU))

Wir werden sehen, wie die Bürger dann bei der Bundestagswahl entscheiden. Wir jedenfalls stellen uns einer Entlastung nicht entgegen, aber diese muss schon sehr gezielt sein.

Es gibt ganz klare Prioritäten: erstens Haushaltsausgleich – das ist klar –, zweitens: Eine Nettobelastung der kommunalen und der Landeshaushalte ist nicht drin. Kommunen und Länder haben enorme Aufgaben im Bildungsbereich und in der sozialen Infrastruktur. Das heißt: Es ist beim Bund. Man muss sich sehr genau anschauen: Wer benötigt tatsächlich eine Entlastung? Insbesondere diejenigen, die überhaupt keine Einkommensteuer zahlen, da sie so geringe Einkommen haben, würden von einer Senkung der Einkommensteuer gar nicht profitieren. Das sind die unteren 50 Prozent derjenigen, die in Deutschland Einkommen haben. Diese brauchen eine Entlastung. Das kann ich aber nur sehr, sehr schwer über das Steuersystem machen, wenn sie überhaupt keine Steuern zahlen. Aus diesem Grund müssen wir den Blick weiten, insbesondere auf die Dinge, die sofort regressiv wirken; ich meine die Sozialabgaben. Dort müssen wir schauen, ob wir nicht eine Möglichkeit finden, zu einer Entlastung zu kommen.

(Beifall bei der SPD)

Da wären wir auch sofort dabei, wenn es denn ernst gemeint ist.

Kollegin Lötzsch warf die Frage auf: Ist dieses Land gerecht? Es ist, verglichen mit vielen anderen Ländern der Welt, schon gerecht. Wir können es uns aber noch gerechter vorstellen und werben auch dafür. Ich will zwei Punkte nennen, die im Dissens zu dem stehen, was der Finanzminister sagte – aber das ist auch klar; denn es sind zwei unterschiedliche Parteien in der Koalition.

Das Erste ist: Sind die Sozialausgaben in Deutschland eigentlich zu hoch? Ich habe mir eben noch einmal angeschaut: Die Sozialleistungsquote am Bruttoinlandsprodukt, also dem, was hier in Deutschland erarbeitet wird, ist seit 1996 konstant und liegt in etwa bei 29 Prozent. Wir haben es also nicht mit einem überbordenden Sozialstaat zu tun. Es ist konstant, es gibt keine Kürzungen, es gibt Umverteilung.

Nun muss man schauen: Wo gibt es im System unserer sozialen Sicherung noch Lücken? Dabei lohnt ein Blick in den Armuts- und Reichtumsbericht und auf die, die es besonders schwer haben. Entgegen der öffentlichen Diskussion, die darauf hinausläuft, dass wir es derzeit mit dem großen Problem der Altersarmut zu tun haben, haben wir es vielmehr mit Kinderarmut zu tun.

(Beifall bei der SPD)

Das größte Armutsrisiko, das man haben kann, ist, alleinerziehend zu sein und Kinder zu haben.

(Heike Hänsel (DIE LINKE): Viele sind in Hartz IV!)

Alleinerziehend zu sein und mehrere Kinder im Haushalt zu haben, ist das größte Armutsrisiko, und ich finde, dass wir genau an dieser Stelle ansetzen müssen. Das geht mit relativ wenig Geld. Die Situation von 4 Millionen Menschen – 2,3 Millionen Kindern und 1,6 Millionen Frauen; 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen – ist in dem Fall prekär, dass zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss nach dem zwölften Lebensjahr nicht mehr gezahlt wird. Es ist absurd: Er wird bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt, weil der Ex-Partner nicht zahlt. Man hat natürlich trotzdem Ausgaben für das Kind. Man ist im Zweifel berufstätig und hat alles zu organisieren. Das ist wahnsinnig schwer; denn alles ruht auf den Schultern der Alleinerziehenden. Und dann sagt der Staat: Mit zwölf Jahren gibt es nichts mehr. – Was sagt das eigentlich dem Kind?

(Katja Mast (SPD): Ja!)

Und das zu Beginn der Pubertät, wo es eigentlich erst richtig teuer wird! Ich finde, das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand. Dass der korrigiert wird, möchten wir Sozialdemokraten in diesem Jahr noch durchsetzen.

(Beifall bei der SPD – Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Regiert die SPD eigentlich derzeit?)

Zum Zweiten: die Unterschiede bei den Renten in Ost und West. Diese haben in der Tat auch wir Sozialdemokraten lange Zeit, bis zum Jahr 2013, so begründet, wie Sie es gesagt haben: Der langsame Anstieg der Löhne zog einen dementsprechenden Anstieg auch der Renten nach sich. – Wir gehen mittlerweile, wenn wir das Jahr 2019 bzw. 2020 in den Blick nehmen, auf das 30. Jahr nach der deutschen Einheit zu. Und im 30. Jahr nach der deutschen Einheit – und bis dahin streben wir die Angleichung an – ist es aus meiner Sicht nicht mehr vermittelbar, dass wir zwei unterschiedliche Rentenrechte in Ost und West haben. Das ist nicht mehr vermittelbar!

(Beifall bei der SPD – Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wirklich!)

Es ist auch dem jungen Arbeitnehmer in Schleswig–Holstein nicht mehr vermittelbar, dass er, obwohl er den gleichen Bruttolohn wie jemand in Erfurt erhält, weniger Rentenanwartschaftspunkte bekommt.

(Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Da liegt der Hund begraben!)

Das ist nicht vermittelbar. Von daher wollen wir sowohl bei den Rentnern als auch bei den Arbeitnehmern zu einer Gleichbehandlung kommen.

(Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Jahre habt ihr regiert?)

Zur Altersarmut bzw. zur Frage der Verteilung will ich eines sagen: Altersarmut entsteht vor allen Dingen daraus, dass es Lohnarmut in der Erwerbszeit gibt.

(Katja Mast (SPD): So ist es!)

Deswegen ist der entscheidende Punkt, dass wir zu höheren Löhnen in Deutschland kommen. Wir haben einen ersten Schritt mit dem Mindestlohn gemacht. Aber das wird nicht reichen. Von daher ist eine Unterstützung der Gewerkschaften und der Arbeitnehmer dabei, höhere Abschlüsse insbesondere auch im Dienstleistungssektor zu erzielen, unabdingbar. Auch das gehört zu einer Finanzdebatte dazu.

(Beifall bei der SPD)

Eine letzte Bemerkung noch zur Steuer- und Europapolitik. Wir haben im letzten halben Jahr viele Veröffentlichungen zu den Panama Papers lesen können; in der letzten Woche gab es die Entscheidung der EU-Kommission dazu, dass Apple in Irland quasi überhaupt keine Steuern zahlt. Also das reichste, wertvollste Unternehmen der Welt zahlt einen Steuersatz von null Komma nullnull irgendwas Prozent in Irland. Die Leute fragen sich: Ist das eigentlich gerecht? Es ist natürlich überhaupt nicht gerecht, dass sich global agierende Konzerne vom Acker machen. Der Buchhändler bei mir in Weimar zahlt seine Einkommensteuer bzw. seine Körperschaft- und Gewerbesteuern, während Amazon das nicht tun muss. Das stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar.

Die EU-Kommission hat eine sehr, sehr kluge und weitreichende Entscheidung getroffen, indem sie entschieden hat, dass es sich dabei um eine unerlaubte Beihilfe handelt, diesem Steuerdumping Einhalt geboten werden und Apple 13 Milliarden Euro an Steuern auf die Gewinne nachzahlen muss, die sie letztendlich hier in Europa erwirtschaftet haben. Ich finde das sehr gut. Es zeigt aber nur, welch weiten Weg wir noch zu gehen haben. Zwei Reaktionen darauf haben mich da allerdings irritiert.

Die erste war, dass Irland sich gegen diese Beglückung wehrt – es ist ja eine Durchsetzung des Rechts, weil Irland einen Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent hat, aber aufgrund einer Absprache mit den Finanzbehörden real nur null Komma irgendwas gezahlt wurden – und dieses Geld nicht annehmen will. Ich sage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Da hört die Solidarität auch in Deutschland irgendwann auf.

(Katja Mast (SPD): Ja!)

Wenn ein Land nicht einmal bereit ist, einen Mindestkörperschaftsteuersatz – Irland hat ja den niedrigsten in der EU – auch tatsächlich durchzusetzen, dann können auch wir Irland nicht weiterhin in diesem Umfang unterstützen, was Stützungsmaßnahmen sowohl über den ESM als auch über Investitionen aus EU-Fonds betrifft. Ich finde, im europäischen Verteilungsmechanismus – hier geht es ja darum, wer davon profitiert – muss ein Mindestmaß an Steueraufkommen aus der Körperschaftsteuer erreicht werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE))

Die zweite Reaktion kam vom bayerischen Finanzminister Söder, der ja normalerweise für jeden Populismus zu haben ist.

(Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Chaos-Union!)

Er hat sich in diesem Fall allerdings hingestellt und gesagt – Apple hat ja seinen deutschen Firmensitz in München, also in Bayern –, dass er nicht einmal eine Prüfung vornehmen will. Dabei hat doch die Europäische Kommission gesagt: Guckt doch einmal, liebe Staaten, ob nicht auch ihr etwas von diesem Kuchen bekommen könnt; es steht euch eigentlich zu. Er aber, der die Verantwortung dafür hat, hat gesagt: Nein, ich prüfe da gar nicht. Das zeigt doch nur, dass auch in Deutschland, ähnlich wie in Irland, eine Form von Standortpolitik betrieben wird, insbesondere in Bayern, bei der die Finanzbehörden quasi weggucken, nicht prüfen und nicht für die Durchsetzung des Rechts sorgen. Das ist ein nicht hinzunehmender Zustand. Ich finde, der Bund muss dort ein Prüfungsrecht bekommen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

„Alleinerziehende sollen sich darauf verlassen können, dass sie jeden Monat Unterhalt für ihr Kind bekommen. Und zwar bis zur Volljährigkeit“, erklärt Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. „Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die SPD-Fraktion den Ausbau des sogenannten Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes noch in dieser Legislatur vorantreiben wird. Auch die bisherige zeitliche Befristung von maximal 72 Monaten soll aufgehoben werden“, so Schneider. „Der Bund soll die Folgekosten dieser Reform vollständig übernehmen. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer heutigen Klausurtagung in Berlin beschlossen.“

„Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel. Dabei müssen sie im Durchschnitt mit einem deutlich geringeren Einkommen auskommen als Paarfamilien. Deshalb sind Alleinerziehende überdurchschnittlich von Armut betroffen. Aus diesem Grund müssen wir alleinerziehende Eltern noch besser unterstützen“, erklärt der Thüringer Abgeordnete. „Jetzt erwarte ich, dass der dazu von SPD-Familienministerin Manuela Schwesig angekündigte Gesetzentwurf auch von CDU und CSU unterstützt wird“, so Schneider.

„Wichtig ist mir auch die Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern im SGB II-Bezug“, sagt Carsten Schneider. Wenn beide Eltern SBG II-Leistungen erhalten, soll laut Beschluss der SPD-Fraktion ein pauschaler Umgangsmehrbedarf eingeführt werden. „Die Leistungen des überwiegend erziehenden Elternteils sollen nicht gekürzt werden, sondern umgangsbedingte zusätzliche Aufwendungen für ein Kind sollen in beiden Haushalten gesichert werden. So können wir verhindern, dass in Streitfällen wie oft ein Ex-Partner sein Kind sehen kann, auch noch Streit ums Geld hinzukommt“, stellt Schneider fest.

Zum Hintergrund:
In Deutschland sind rund 90 Prozent aller alleinerziehenden Eltern Frauen. Rund die Hälfte dieser alleinerziehenden Mütter erhält vom Vater keinen Unterhalt für das Kind. Hier tritt der Staat in Vorleistung und zahlt mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss den Mindestunterhalt für das Kind. Zugleich versucht der Staat an Stelle der Mutter, beim barunterhaltspflichtigen Elternteil den Unterhalt einzutreiben. Der Unterhaltsvorschuss wird bisher nur bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes gezahlt und ist zeitlich auf die Dauer von 72 Monaten befristet. Die Einführung des Kontenabrufverfahrens nach § 6 UVG war ein wichtiger Schritt, Alleinerziehende bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ihrer Kindern zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine freiwillige Sozialleistung, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.

Weiterführende Informationen zu den Beschlüssen der Klausurtagung der SPD-Fraktion vom 5.9.2016 finden Sie hier.

„Es freut mich sehr, dass die drei bewährten Mehrgenerationenhäuser in Erfurt und Weimar die Möglichkeit erhalten, weiter vom Bund gefördert zu werden“, sagt der Weimarer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „Sowohl das Mehrgenerationenhaus am Moskauer Platz in Erfurt als auch die beiden Mehrgenerationenhäuser Weimar-Schöndorf und Weimar West in Weimar haben das Interessenbekundungsverfahren des Bundesfamilienministeriums erfolgreich durchlaufen“ erläutert Schneider. „Alle drei können jetzt Förderanträge für das neue Bundesprogramm ab 2017 stellen.“

„Diese drei Mehrgenerationenhäuser haben sich zu generationenübergreifenden Begegnungsorten in Erfurt und Weimar entwickelt. Sie haben gute und überzeugende Konzepte eingereicht und werden deshalb zu Recht auch ab dem Jahr 2017 weiter Geld aus dem Bundeshaushalt erhalten“, sagt Schneider.

„Hier wird gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, egal ob Jung oder Alt. Es gibt sowohl Hilfen und Unterstützung im Alter und mit Kindern zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder bei der Pflege von Angehörigen. Aber auch Nachbarschaftshilfe und tolle Freizeitveranstaltungen für jede Altersgruppe“, so Schneider weiter. „Diese Häuser bieten eine verlässliche Infrastruktur und stärken den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“.