„Mögliches Lohndumping bei Leiharbeit und Werkverträgen in den Betrieben können wir eindämmen“, ist der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider überzeugt. „Leiharbeitnehmer müssen in Zukunft nach neun Monaten denselben Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft im Betrieb. Damit gilt das Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.“

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft treten. „Mit diesem Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung haben wir wichtige Verbesserungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten“, so Schneider. „Bis zuletzt haben CDU und CSU blockiert, die SPD musste hart um dieses Gesetz kämpfen.“

Die Überlassungshöchstdauer für Leiharbeitnehmer ist laut Gesetz auf 18 Monate festgelegt. Anschließend müssen sie vom entleihenden Betrieb übernommen werden. „Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sie per Tarifvertrag in der jeweiligen Branche vereinbart werden würde“, erläutert der Thüringer Abgeordnete Schneider. „Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen ist nicht mehr möglich.“

„Durchsetzen konnte die SPD auch, dass Verträge zwischen Unternehmen nicht mehr einfach als ‚Werkverträge‘ bezeichnet werden können, obwohl es eigentlich Leiharbeitsverträge sind. Zudem werden die Betriebsräte bei Arbeitnehmerüberlassungen gestärkt. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit von Sanktionen eingeführt, für den Fall, dass in einem Betrieb ein Rechtsmissbrauch vorliegt.“