Zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit der heutigen Ankündigung der Koalitionsfraktionen, auf die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen aus dem Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 zu streichen, gestehen CDU/CSU und FDP einen Fehler in der Bildungspolitik ein.

Das ist eine gute Nachricht für die Bildungseinrichtungen in Thüringen und bundesweit, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit der Novellierung die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für die Träger von Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel den Volkshochschulen in Teilen abschaffen. Dies ist nun zumindest für das kommende Jahr vom Tisch. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt.

Der heutige Erfolg ist nicht zuletzt dem nachdrücklichen Protest der Träger der öffentlich verantworteten Weiterbildung wie etwa dem Deutschen Volkshochschul-Verband und seinen Landesverbänden zu verdanken.

Bildungsarbeit wurde aus gutem Grund vom deutschen Steuerrecht bislang begünstigt. Die geplanten Änderungen hätten zur Folge gehabt, dass von den Volkshochschulen geleistete Bildungsarbeit in Teilen teurer geworden wäre oder sogar ganze Angebote hätten gestrichen werden müssen. Dies liefe dem Auftrag der Volkshochschulen, einer breiten Bevölkerung Zugang zu Bildung beziehungsweise Weiterbildung und Qualifizierung zu ermöglichen, entgegen.

Ich fordere, dass die betroffenen Verbände und Einrichtungen bei kommenden Beratungen frühzeitig in die fachlichen Überlegungen des Bundesfinanzministeriums eingebunden werden. Viel Unruhe und Unsicherheit hätte vermieden werden können. Darüber hinaus gehören unsere Bildungseinrichtungen nicht an den Katzentisch.“

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