In der Nacht zum Freitag hat die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP eine Neuregelung der Ruhebezüge des Bundespräsidenten im Bundestag abgelehnt. Dabei bestand nach dem erzwungenen Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff noch Konsens zwischen allen Fraktionen, dass die bisherige Regelung aus dem Jahr 1953 zum so genannten Ehrensold reformbedürftig ist.

Die SPD hatte Anfang des Jahres einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Auf der Basis dieses Entwurfs gab es Gespräche mit allen Fraktionen. Diese Gespräche wurden vor einer Woche ergebnislos abgebrochen. „Nach unserem Vorschlag sollen Bundespräsidenten erst nach einer Mindestamtszeit einen Anspruch auf ein Ruhegehalt erwerben“, erklärte Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, der auch Berichterstatter im Haushaltsausschuss für den Haushalt des Bundespräsidialamtes ist. Der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, dass die Ruhebezüge nach einer Amtszeit von zwei Jahren und sechs Monaten 50 Prozent der Amtsbezüge des Bundespräsidenten betragen sollen, nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren 75 Prozent und nach zehn Jahren 100 Prozent der Amtsbezüge. „Leider hat sich Schwarz-Gelb einer einvernehmlichen Lösung im Bundestag verweigert und den Gesetzentwurf abgelehnt – ohne sinnvolle eigene Änderungsvorschläge zu machen“, sagte Schneider.

Der Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und die daran anschließende öffentliche Debatte haben gezeigt, dass die Ruhebezüge der Bundespräsidenten neu geregelt werden müssen. „Eine angemessene Ausstattung der verdienten Staatsmänner der Bundesrepublik ist eine Frage des politischen Anstandes. Aber Wulff hat seine Amtszeit nicht einmal zur Hälfte geleistet und durch seinen Umgang mit der Wahrheit dem höchsten Amt im Staat schweren Schaden zugefügt“, so Schneider.

Darüber hinaus fordert Schneider eine Begrenzung der Ausgaben für die so genannte Amtsausstattung der Bundespräsidenten nach ihrem Ausscheiden. Die Höhe der jährlichen Kosten soll auf 300.000 Euro gedeckelt werden. Darin enthalten sind der Anspruch auf einen Dienstwagen mit Fahrer, Personal, Reisekosten und ein Büro.

Und auch für diese Leistungen sollte eine Mindestamtszeit zur Voraussetzung gemacht werden, schließlich erhalten sie diese Zahlungen lebenslang. Für die SPD-Fraktion ist klar: Erst nach einer vollen Amtsperiode soll ein ehemaliger Bundespräsident Anspruch auf die volle, dauerhafte Ausstattung haben. Leider hat die Koalition diese Vorschläge ebenfalls abgelehnt.

Schneider: „Eine Gleichbehandlung des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff mit seinen Amtsvorgängern halte ich jedenfalls nicht für akzeptabel.“

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