Auf Bundesebene werden neue Regeln für den Wohnungsmarkt erlassen. Thüringen lässt Mieterinnen und Mieter im Regen stehen.

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen im Bundestag haben auf ihrer Klausurtagung im bayrischen Murnau unter anderem neue Initiativen für bezahlbares Wohnen in Deutschland beschlossen.
Die Mietpreisbremse wird verschärft. Vermieter werden verpflichtet, bei Neuvermietungen den bisherigen Mietzins offenzulegen. Das schafft Transparenz und verhindert ungezügelte Preissteigerungen.
Gleiches gilt für Luxussanierungen. Der Anteil der auf die Mieter umlagefähigen Kosten wird weiter abgesenkt. Die sogenannten Kappungsgrenzen werden hier von derzeit 11% auf nur noch 8% reduziert. Das ist wichtig, damit langjährige Mieterinnen und Mieter nicht durch Luxussanierungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Das sogenannte „Heraussanieren“, also die gezielte Aufwertung von Wohnraum, um kleine Einkommensinhaber zum Auszug zu bewegen, wird künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft.
Damit schafft die SPD auf Bundesebene einen weiteren Beitrag für Recht und Ordnung auf dem Wohnungsmarkt und bezahlbare Mieten in Deutschland.

Die neuen Regeln gelten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. Hier sind die Länder in der Pflicht. Dabei ist Thüringen Schlusslicht. Die Mietpreisbremse gilt lediglich in Erfurt und Jena. Seit 2013 gilt zudem, dass die Länder Gebiete mit strengeren Kappungsgrenzen für Mietsteigerungen zu definieren haben. Hier hat Thüringen bis heute keine eigene Verordnung erlassen, obgleich Landesbauministerin Birgit Keller dies im September 2016 angekündigt hat. In Thüringen dürfen somit weiterhin Mieterhöhungen von bis zu 20% umgesetzt werden. Mit dem Erlass einer solchen Verordnung wäre eine Begrenzung auf 15% möglich. Zudem: Die Neuerungen zur Begrenzung von Luxussanierungen setzen den Erlass einer Kappungsgrenzenverordnung voraus.
Die Untätigkeit im Bauministerium geht somit direkt zu Lasten der Thüringer Mieterinnen und Mieter. Hier ist dringendes Handeln geboten.

Ich fordere Birgit Keller auf, umgehend die Ausweitung der Anwendungsgebiete der Mietpreisbremse anzugehen. Auch in Städten wie Weimar und Ilmenau müssen die Mieterinnen und Mieter besser geschützt werden. Gleiches gilt für den Erlass einer entsprechenden Kappungsgrenzenverordnung, wie ihn auch der Landesmieterbund seit längerem fordert. Nur so können Luxussanierungen zu Lasten kleiner Einkommen wirksam unterbunden werden.