Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, hat dafür keine eigene Leistung erbracht. Es ist sozial gerecht, diesen Vermögensübergang auf künftige Generationen zu besteuern. Für Ehepartner, Kinder und Enkel bleiben hohe Freibeträge, auch für Omas berühmtes Häuschen. Daran ändert sich nichts. Gleichwohl dürfen wir nicht hinnehmen, dass über Generationen hinweg immer höhere Vermögen bei immer weniger Personen aufgehäuft werden und die soziale und gesellschaftliche Vermögensungleichheit weiter verschärft wird. Das betrifft vor allem die Erwerber großer Betriebsvermögen und Unternehmensteile.

Bei der Erbschaftssteuer unterscheiden sich die Vorstellungen von SPD und Konservativen grundsätzlich. Daher konnten wir uns im Koalitionsvertrag nur darauf verständigen, dass die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Ausgestaltung den Generationswechsel in den Unternehmen ermöglicht und Arbeitsplätze schützt. Sie soll den Ländern als wichtige Einnahmequelle erhalten bleiben.

Wir hätten nichts mit der Union bewegen können, wenn nicht Karlsruhe gekommen wäre. Hintergrund des aktuellen Gesetzentwurfs ist nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014, in dem einige Vergünstigungen und Steuererleichterungen – vor allem für die Erben und Beschenkten von großen und sehr großen Unternehmen (oder Teilen davon) – als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden.

Mit anderen Worten: Es muss künftig weniger Ausnahmen geben, mehr Kontrollen und mehr Besteuerung. Das wird auch im Sondervotum des Gerichts deutlich, im dem das Sozialstaatsprinzip zu Recht besonders in Erinnerung gerufen wird: Die Erbschaftsteuer sei ein Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, die sich in einer freien Ordnung nicht von selbst herstelle. Würden gerade diejenigen verschont, die als Unternehmer über die größten Vermögen und damit auch über erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen verfügen, und würde gerade ihnen ermöglicht, dieses Vermögen unter Befreiung der sonst nach Leistungsfähigkeit auferlegten Lasten an Dritte, insbesondere an Familienmitglieder, weiterzureichen, ohne dass diese hierfür eigene Leistung oder Fähigkeiten eingebracht hätten, verfestige und verstärke dies die ökonomische Ungleichheit.

Das sollten alle die Lobbyverbände beherzigen, die jetzt laut schreien. Noch nie musste ein Betrieb in Deutschland aufgrund der Erbschaftsteuer schließen. Die gerechtfertigte Begünstigung beim Übergang von Betriebsvermögen findet sich dort – und nur dort –, wo es um den Erhalt von Arbeitsplätzen geht.

Das zentrale Anliegen der SPD ist eine gerechte Besteuerung von reichen Erben und der Schutz von Arbeitsplätzen bei Firmenübergängen. Das Eckpunktepapier von Bundesfinanzminister Schäuble vom Februar dieses Jahres hat das abgebildet und wurde deshalb von uns begrüßt. Auch wenn der Kabinettentwurf in einigen Punkten von den ursprünglichen Eckpunkten abweicht, werden unsere grundsätzlichen Ziele mit dem Entwurf noch erreicht:

  • Bei Erbschaften und Schenkungen großer und sehr großer Betriebsvermögen gibt es künftig keine automatische Begünstigung bei Betriebsfortsetzung mehr. Zunächst einmal wird ab der Freigrenze die Steuer festgesetzt. Begünstigt werden kann nur der Erwerber, der die Arbeitsplätze erhält und zugleich bedürftig ist, d. h. die Steuer nicht zahlen kann, ohne den Betrieb zu gefährden. Für die Zahlung der Steuer muss künftig – dieser Punkt ist uns sehr wichtig – auch das Privatvermögen einbezogen werden. Missbrauchsmöglichkeiten und Schlupflöcher werden geschlossen, es zählt nur noch das betriebsnotwendige Vermögen.
  • Erben von Kleinstbetrieben bis drei Mitarbeiter bleiben von der Steuer verschont, wenn sie den Betrieb fortsetzen. Das sind knapp 75 Prozent aller Betriebe in Deutschland.

Und es ist uns gelungen, den Gesetzentwurf noch zu verbessern:

  • Bei der Prüfung der Bedürftigkeit, ob große Erbschaften begünstigt werden können, wenn der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten werden, liegt die Bemessungsgrenze zwar etwas höher, wir sorgen aber dafür, dass sehr große Vermögen stärker als im Referentenentwurf vorgesehen zur Kasse gebeten werden, weil dann nur noch ein Fünftel der Erbschaft begünstigt werden kann. Ist kein Privatvermögen vorhanden, gibt es künftig erst einen Rechtsanspruch auf Stundung, bevor die Steuer erlassen wird.
  • Wir haben außerdem durchgesetzt, dass der Betriebsübergang für den Mittelstand leichter wird. Auch Betriebe bis 15 Mitarbeiter werden nun bei der Lohnsumme begünstigt. Das sichert Flexibilität für viele mittlere Handwerksbetriebe und zugleich Arbeitsplätze.

Alle weiteren Forderungen der Union, die darauf hinaus laufen, das Steueraufkommen auszuhöhlen und große Vermögen zu privilegieren, haben wir abgelehnt. Sie werfen teilweise auch gravierende verfassungsrechtliche Bedenken auf, die wir in der Tat gewissenhaft prüfen müssen.

Aber: Es wird mit uns keine Einschränkungen der Bemessungsgrundlage und keine Ausweitung des begünstigungsfähigen Vermögens geben. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen, die Umgehungsmöglichkeiten und Missbrauch verhindern sollen, werden wir nicht verändern. Der Koalitionsvertrag ist eindeutig: Zweck der Begünstigungen ist ausschließlich der Schutz von Arbeitsplätzen.

Wichtig ist, dass wir jetzt eine Grundlage für die Beratungen im Bundestag haben, denn wir wollen zügig Rechtssicherheit auch für die Unternehmen schaffen. Für das weitere Verfahren gilt wie immer das Strucksche Gesetz. Wir wissen, dass in dieser Koalition weder wir noch die Union ihr jeweiliges Wunschmodell durchsetzen kann. Verschlechterungen am Gesetzentwurf, die dazu führen, dass die genannten Ziele nicht mehr erreicht werden, wird es mit der SPD aber nicht geben.

(c) vorwärts