In der nächsten Woche entscheidet der Bundesrat unter anderem über das Haushaltsbegleitgesetz, dass auch Änderungen am Energiesteuergesetz enthält. Dazu erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

Ich fordere die Thüringer Landesregierung auf, am kommenden Freitag im Bundesrat gegen das Haushaltsbegleitgesetz zu stimmen und Einspruch einzulegen.

CDU/CSU und FDP haben während der Beratungen zum Bundeshaushalt 2011 fast unbemerkt von der Öffentlichkeit und in letzter Minute den Wegfall der Steuerbegünstigung für Fernwärme beschlossen – gegen die Stimmen der SPD. Damit hat die Koalition einen entscheidenden Punkt im Energiesteuergesetz geändert.

Bereits jetzt lassen sich die negative Auswirkungen grob beziffern. So rechnen die Stadtwerke Weimar mit finanziellen Einbußen von 120.000 Euro im Jahr, sollte die Neureglung wie geplant in Kraft treten. Am Ende müssten diese Ausfälle auch die Fernwärmekunden teuer bezahlen. Höhere Verbraucherpreise können die Erfurter Stadtwerke zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht ausschließen. Beide Versorger haben nicht mit der Streichung der Steuerermäßigung gerechnet.

Auch alle anderen kommunalen Energierunternehmen bundesweit waren von dieser Änderung völlig überrascht und können sie nicht nachvollziehen. Im Nachhinein haben sogar Abgeordnete der Koalitionsfraktionen etwa im Umweltausschuss zugestanden, gar nicht gewusst zu haben, welcher Neuregelung und vor allem welchen negativen Folgen sie zugestimmt haben.

Dies ist ein weiterer Beleg dafür, wie wenig Zeit für intensive Beratungen und eingehende Befassungen mit wichtigen Gesetzesvorhaben in diesem „Herbst der Entscheidungen“ bleibt. Im Schnelldurchlauf wird eine Vorlage nach der anderen einfach abgenickt.

Eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages hat ergeben, dass der Wegfall der Steuerbegünstigung ökonomisch und ökologisch falsch ist. Mehrere Sachverständige haben darauf hingewiesen, dass Fernwärme im Gegensatz etwa zu Erdgasheizungen dem Emissionshandel unterliegt. Künftig kommt es damit zu einer doppelten Belastung und somit einer klaren Benachteiligung. Außerdem sei das klimapolitische Ziel, den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern, jetzt kaum zu erreichen.

Im Ergebnis ist der Wegfall der Steuerbegünstigung für Fernwärme ein Schuss in den Ofen. Deshalb muss der Bundesrat gegen das Haushaltsbegleitgesetz Einspruch einlegen.

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