Am Mittwoch hatte der Europaausschuss Bundeskanzlerin Merkel zum „Gespräch“ eingeladen. In Vorschau auf die Sitzung des Europäischen Rates am 23. und 24. Juni wollte die Kanzlerin das Parlament unter anderem über die Verhandlungen zum geplanten dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) informieren. Auch die Obleute des Haushaltsausschusses nahmen an dieser Informationssitzung teil.

Diese Ausschusssitzung war eine reine Merkel-Show: Anders als im Vorfeld vereinbart, verließ die Kanzlerin die Sitzung bereits nach einer Stunde. Die Vertreter der einzelnen Fraktionen hatten nur ein einziges Mal die Möglichkeit, Frau Merkel zu befragen – mit einer Zeitvorgabe von drei Minuten Fragedauer.

Der Europäische Rat wird mit der genauen Ausgestaltung des dauerhaften Stabilitätsmechanismus ESM tiefgreifende Festlegungen treffen, die bis in das Budgetrecht der Parlamente in den Einzelstaaten eingreifen. Das Recht des Parlamentes, im Vorfeld der Beratungen über die inhaltliche Position der Bundesregierung und den Stand der Verhandlungen umfassend informiert zu werden, wurde heute missachtet. Dieses Vorgehen der Bundeskanzlerin ist symptomatisch für ihren Umgang mit den Rechten des Parlaments.

Angela Merkel lehnte in ihrer kurzen Stellungnahme eine Umschuldung Griechenlands sowie eine verbindliche Beteiligung privater Gläubiger an den Kosten der Krise ab. Eine Gläubigerbeteiligung werde es mit ihr nur auf freiwilliger Basis geben. Damit überlässt die Regierung Merkel die Risiken allein den Steuerzahlern!

Ich bin der Überzeugung, dass der derzeitige Krisenmechanismus in einen langfristigen Stabilitätsmechanismus überführt werden muss, der die Abhängigkeit der Staaten von den Schwankungen des Kapitalmarktes – und damit vor anonymen Investoren – dauerhaft reduziert und zugleich zukünftige Schuldenkrisen verhindert. Damit das funktionieren kann, muss Europa zusammenhalten, und nicht hingehalten und gespalten werden, wie von der deutschen Kanzlerin. Und dafür müssen nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Gläubiger – also die Banken – mit in die Haftung genommen werden.

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