Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) ist mit ihrem wichtigsten Projekt auf ganzer Linie gescheitert: Die Jobcenter werden nicht zerschlagen, sondern bleiben in ihrer jetzigen Form bestehen. Damit hat ein weiteres Kabinettsmitglied der schwarz-gelben Bundesregierung schwere Schrammen bekommen. Nur um ihr Gesicht zu wahren, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion monatelang wider besseres Wissen einen sinnvollen und vernünftigen Vorschlag der SPD zur Neuorganisation der Jobcenter abgelehnt.

Weil die Jobcenter in ihrer jetzigen Form nicht verfassungskonform sind, hatte der damalige SPD-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im letzten Jahr vorgeschlagen, dass die Agenturen für Arbeit und die Kommunen künftig in „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ gemeinsam ihre Aufgaben wahrnehmen sollen. Dies hätte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entsprochen. Auf Grundlage einer Verfassungsänderung hätten die ARGEn ihre Arbeit unter verbesserten Rahmenbedingungen fortsetzen können. Auch die sogenannten Optionskommunen, die getrennt von den Arbeitsagenturen die gleichen Funktionen wie die Arbeitsgemeinschaften wahrnehmen und deren Tätigkeit bis Ende 2010 befristet ist, wären im Gesetz berücksichtigt worden. Alle Bundesländer waren damals einverstanden; dennoch blockierte die CDU/CSU in der großen Koalition die vorgeschlagene Neuorganisation – und dies zum Nachteil derjenigen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Etwa 176.000 Thüringerinnen und Thüringer bezogen Ende Januar 2010 Arbeitslosengeld II: davon in Erfurt ca. 20.000 und in Weimar rund 5.800.

Die Jobcenter wieder in zwei Behörden aufzuspalten, hätte eine umständlichere und schlechtere Betreuung zur Folge und wäre in der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Situation absolut verantwortungslos. Außerdem müssten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich wieder auf andere Arbeitsabläufe einstellen und das EDV-System erneut umgestellt werden. Es käme zu mehr Bürokratie, aufwendiger Doppelarbeit und enormen Mehrkosten von 800 Mio. Euro. Die SPD wollte deshalb schon immer beim bewährten Modell der Gewährung von Hilfen und Leistungen aus einer Hand bleiben. Nach der Bundestagwahl 2009 planten CDU/CSU und FDP zunächst eine getrennte Aufgabenwahrnehmung der Agenturen für Arbeit und der Städte und Gemeinden. Nachdem bereits zu viel Zeit verloren gegangen ist, hat von der Leyen endlich ihren sinnlosen Widerstand aufgegeben und ist bereit, über die notwendige Änderung des Grundgesetzes zu verhandeln. Der passende Gesetzesentwurf der SPD liegt seit langem auf dem Tisch.

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