„Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs wurde heute eine wichtige Neuregelung für einen finanziell starken Mittelstand und ein finanziell starkes Handwerk beschlossen“, erklärt der SPD-Fraktionsvize im Deutschen Bundestag Carsten Schneider.

„Im Geschäftsverkehr können künftig Zahlungsfristen von maximal 60 Tagen vereinbart werden. Eine längere Frist ist nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern gelten striktere Regelungen. In diesen Fällen werden die Zahlungsfristen auf höchstens 30 Tage beschränkt. Klauseln in AGBs, durch die diese Regelungen umgangen werden sollen, sind gesetzlich ausgeschlossen und damit unwirksam“, erläutert Schneider.

Bisher mussten oft vor allem mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten. Auftraggeber zahlten ihre Rechnungen oft erst spät. Häufig betrugen die Zahlungsfristen über drei Monate. Für die kleineren und mittleren Unternehmer bargen diese Zeitrahmen ein großes Risiko. Sie liefen Gefahr, eigene Rechnungen und Angestellte nicht mehr bezahlen zu können, obwohl ihre Betriebe auf dem Papier absolut solvent waren. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren oft die Folge.

„Die Gesetzesreform wird sich positiv auf die Zahlungsmoral auswirken. Die Zeiten sind vorbei, in denen mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten mussten“, so Schneider.