Schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde vereinbart, in dieser Wahlperiode Gespräche über eine zukunftsfeste Neuordnung der Finanzbeziehungen mit dem Ziel zu führen, die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen in allen Regionen zu sichern. Seit dem Beschluss der gemeinsamen Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 12. Juni 2014 haben die Länder nach fast 18 Monaten zu einer gemeinsamen Positionierung gefunden.
Dieser von den Ländern am 3. Dezember 2015 vorgelegte Vorschlag muss nun mit der gebotenen Sorgfalt und vor dem Hintergrund der entsprechenden fiskalischen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen bewertet werden. Weder eine Alles-oder-nichts-Lösung noch ein Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck oder aufgrund einer situationsbezogenen Analyse wäre der Tragweite der Entscheidung angemessen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bisherigen Bund-Länder-Gespräche ausschließlich mit Vertretern der Exekutive geführt wurden; eine Einbindung des Bundestages wurde hingegen explizit vermieden.
Die Rahmenbedingungen einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind alles in allem vielfältig: So ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Länder aber eben auch des Bundes sicherzustellen. Besondere Bedeutung kommt der Herausforderung der Zuwanderung zu, deren — nationale wie internationale — Bewältigung erhebliche Ressourcen binden wird. Für diese Aufgabe, aber auch schlicht zur Einhaltung der Schuldenbremse wird Haushaltsdisziplin wichtiger denn je sein. Raum für sonstige Begehrlichkeiten besteht nicht.
Dennoch wird im Vorschlag der Ministerpräsidenten dem Bund künftig eine stärkere, dynamisch angelegte Rolle beim Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Ländern zugewiesen. Hierdurch würde die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes dauerhaft erheblich beeinträchtigt. Gleichzeitig entzögen sich die finanzstarken Länder ihrer Verantwortung, zu einem angemessenen Ausgleich zwischen den Ländern weiter gebührend beizutragen. Aus dem Länderfinanzausgleich würde ein Bund-Länder-Finanzausgleich. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht stets betont, dass die Ergänzungszuweisungen des Bundes nur komplementär zum horizontalen Ausgleich angelegt sind und nicht als Ersatz. Im Rahmen des vorliegenden Ländervorschlages hingen die finanzschwachen Länder künftig in einem noch höheren Maße als bisher von finanziellen Zuweisungen des Bundes ab. Dies kann im Extremfall zu einer Entwicklung führen, die die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland in Frage stellen oder die Eigenstaatlichkeit der Länder aushöhlen könnte.
Das Volumen des horizontalen Finanzausgleichs sollte deshalb gegenüber dem Status quo nicht wesentlich zurückgehen. Auch darf eine vermeintlich größere Transparenz nicht substantiell zu Lasten des solidarischen Ausgleichs erkauft werden. Daneben sollte die Neuordnung genutzt werden, um den Bund in der Steuerverwaltung zu stärken: dies eilt sowohl für IT Belange als auch Prüfmöglichkeiten. Neben effizienteren Verwaltungsmechanismen kann damit auch ein einheitlicherer und gerechterer Steuervollzug erreicht werden. Inwieweit weitere Zentralisierungen sinnvoll sein könnten, gilt es in Ruhe zu prüfen. Maßstab sollte eine klare Verantwortungszuordnung, aber auch höhere Transparenz sein.
Fest steht, die im Grundgesetz verankerte Zuständigkeit der Länder für eine ausreichende finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen muss gewährleistet bleiben. Die Länder stehen auch in der Verantwortung, Entlastungsmittel des Bundes vollständig und zusätzlich an die Kommunen weiterzuleiten. Die Neuordnung darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu entscheiden, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte strukturelle Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro finanzschwache Kommunen erreichen kann.
Deutschland steht vor enormen Herausforderungen. Wir werden das nur gemeinsam schaffen, mit einem auf allen Ebenen handlungsfähigen Staat. Zu berücksichtigen ist, dass derzeit alle Ebenen von gestiegenen Steuereinnahmen profitieren; die Länder sogar stärker als der Bund. Die kommenden Monate sollten dazu dienen, in Ruhe zu überlegen, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann. Dabei gilt, was nicht oft der Fall ist: Wir haben Zeit, lasst sie uns nutzen!

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