Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag die Infrastrukturausbaugesetze und den Bundesverkehrswegeplan beschlossen. Bis 2030 wird der Bund 270 Milliarden Euro in Straßen, Schienen und Wasserwege investieren. Auch Thüringen wird erheblich von diesen geplanten Investitionen profitieren. Verbesserungsbedarf bleibt mit Blick auf Weimar allerdings in Teilen bestehen.

Der Wahlkreisabgeordnete Carsten Schneider betont: „Der Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte des Parlaments in dieser Legislatur. Mit ihm als Rahmenplan gelingt der effiziente Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur.“

Der Mittelthüringer Raum wird – neben der Fertigstellung der ICE-Schnellstrecke VDE 8 nach Nürnberg – auch von einer weiteren Beschleunigung auf der Trasse in Richtung Westen sowie von zahlreichen Ortsumgehungen und Abschnittsverbesserungen profitieren. Schneider führt aus: „Viele Ortsumfahrungen in Thüringen können nun geplant werden, in den Bau gehen und endlich die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger entlasten.“

Bei der geplanten Ortsumfahrung Weimar Ost sieht der SPD-Bundestagsabgeordnete aber weiteren Abstimmungsbedarf: „Es darf nicht sein, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch die gewählte Linienführung der Ortsumfahrung konterkariert werden. Mich erreichen momentan viele Schreiben und Anrufe aus dem Weimarer Ortsteil Tiefurt. Die Bürgerinnen und Bürger bringen erhebliche Argumente gegen eine Trassenführung vor, die ich in großem Maße teile. Deshalb setze ich mich für eine andere Linienführung ein. Die Historie des Ortes Tiefurt ist einzigartig. Das zeigt zum Beispiel die Einordnung des Tiefurter Schlossparks in das UNESCO Welterbe ‚Klassisches Weimar‘. Diese zu gefährden wäre unverhältnismäßig.“

Schneider erläutert weiter: „Für Tiefurt ist die Aufnahme der Variante 1 in den Bundesverkehrswegeplan kein Grund zum Alarmismus. Das Projekt befindet sich derzeit in einem frühen Planungsstatus. Laut dem Bundesverkehrsministerium ist mit dem Bundesverkehrswegeplan keine bestimmte Linie vorgeschrieben. Änderungen an der Linienführung sind nicht ungewöhnliches. Außerdem ist der Bundesverkehrswegeplan kein Baubeschluss und greift keinerlei Planfeststellung vor. Die Einstufung in den vordringlichen Bedarf bedeutet, dass das Land Thüringen im Rahmen der Auftragsverwaltung jetzt die Zügel in der Hand hat und unter Einbeziehung aller Weimarer Interessen die Planungen in jedwede Richtung weiterverfolgen kann. Ohne eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf hätte es diese Möglichkeit nicht gegeben.“

Für den Bereich Schiene finden sich diverse Projekte im sogenannten potentiellen Bedarf, so auch der weitere Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung. Schneider kommentiert: „Die MDV ist extrem wichtig für Weimar – gerade mit Hinblick auf den Fernverkehr. Der Status dieses Projekts in der Kategorie des potentiellen Bedarfs ist momentan definitiv nicht befriedigend. Für die Mitte-Deutschland-Verbindung setze ich mich seit Jahren vehement ein. Die Zweigleisigkeit ist mittlerweile bis auf einige Stellen wieder hergestellt, die Anstrengungen lohnen sich also. Über die Dringlichkeit und die positiven Auswirkungen der Elektrifizierung gibt es keinen Zweifel.“ Die Berechnungen über das Kosten-Nutzen-Verhältnis des weiteren Ausbaus laufen momentan. Schneider abschließend: „Mit einer positiven Bewertung kann die Elektrifizierung dieser Strecke noch in den vordringlichen Bedarf aufrücken. Ich hoffe, dass die Bewertung möglichst schnell abgeschlossen wird. Das Bundesverkehrsministerium ist jetzt gefragt, auf einen schnellen Abschluss zu drängen.“