Gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann habe ich heute einen umfassenden Gesetzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern und Boni vorgestellt. Eine gesetzliche Regelung ist nötig, da alle Appelle und Selbstverpflichtungen nichts an den exzessiven Entwicklungen geändert haben. Maß und Mitte scheinen in manchen Vorstandsetagen verloren gegangen zu sein.

Es ist noch gar nicht so lange her, da verdiente ein Vorstand eines Unternehmens im Schnitt zehnmal so viel wie ein Arbeitnehmer. Inzwischen gibt es Fälle, in denen der Vorstand das Hundertfache eines normalen Angestellten bekommt. Diese Entwicklung ist weder nachvollziehbar noch gerecht.

In dem Gesetzentwurf schlägt die SPD-Fraktion unter anderem vor, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen in Aktiengesellschaften auf 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Außerdem soll die Hauptversammlung ein Maximalverhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und dem Durchschnittsgehalt im Unternehmen festlegen. Des Weiteren soll der Aufsichtsrat bei schlechten Leistungen der Vorstände die Bezüge herabsetzen oder Ruhegehälter zurückfordern können.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Boni und hohe Altersbezüge auch dann noch gezahlt werden, wenn ein Unternehmen aufgrund von Fehlentscheidungen in eine schlechte Verfassung geraten ist. Als Führungspersönlichkeiten haben Manager in Unternehmen eine Vorbildfunktion.

Aktiengesellschaften, nicht Familienbetriebe

In meinem Statement habe ich erklärt, dass es in dem Gesetzentwurf nur um Aktiengesellschaften geht. Familienbetriebe sind schon deshalb ausgenommen, weil Familienunternehmer mit vollem Risiko und mit ihrem Eigentum für diese Unternehmen geradestehen. Vorstände dagegen seien Angestellte und könnten sich sogar gegen grobe Fahrlässigkeit versichern.

Jetzt werden wir den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Koalitionspartnern CDU und CSU debattieren.