Weimarer Republik e.V. wird in die institutionelle Förderung des Bundes überführt

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend einen Beschluss gefasst, der die Weimarer Republik und die Weimarer Reichsverfassung umfassend würdigt und sie zugleich in einen Zusammenhang stellt mit anderen bedeutenden Orten der deutschen Demokratiegeschichte. Für die verschiedenen Orte der Demokratiegeschichte will der Bund künftig Haushaltsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. Im Rahmen eines entsprechenden Förderkonzeptes sollen herausragende Erinnerungsorte der Freiheit und der Demokratie von gesamtstaatlicher Bedeutung in die institutionelle Förderung des Bundes überführt werden.

Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Weimar und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

„Die Weimarer Republik ist in der deutschen Demokratiegeschichte ein positiver Bezugspunkt. Ihre Gründung war die Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Die Strukturprinzipien ihrer Verfassung prägen das Grundgesetz bis heute.

Zugleich ist die Geschichte der Weimarer Republik eine Mahnung. Demokratien haben keine Ewigkeitsgarantie. Sie können auch zerstört werden. In der jüngsten Shell-Jugendstudie war ein besorgniserregender Befund, dass sich viele junge Menschen von der Politik unverstanden fühlen und Denkweisen von Populisten übernommen haben. Umso wichtiger ist es, historische Orte der Demokratiegeschichte zu Lernorten zu machen.

Es freut uns, dass der Weimarer Republik e.V. explizit für die institutionelle Förderung vorgesehen ist. Der in Weimar ansässige Verein arbeitet die Geschichte und Erfahrungen der Weimarer Republik auf und macht sie für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies ist heute wichtiger denn je.“

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung ferner eine Tradition der Weimarer Reichsverfassung wieder aufgreifen, wonach jede Schülerin und jeder Schüler bei Beendigung der Schulpflicht einen Abdruck der Verfassung erhält (Art. 148 (3) Weimarer Reichsverfassung). Künftig soll allen Schülerinnen und Schülern zum Schulabschluss ein Grundgesetz in gedruckter Form ausgehändigt werden.

Den Antrag finden Sie hier: